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zurück zur ÜbersichtVorläufiger Personalausweis
Allgemeine Informationen
Macht ein Antragsteller glaubhaft, dass er sofort einen Personalausweis benötigt, ist ein vorläufiger Personalausweis auszustellen. In der Regel tritt dies bei Verlust des Personalausweises oder bei verspäteter Antragstellung ein.
Den Verlust können Sie z.B. durch Vorlage einer Verlustanzeige glaubhaft machen.
Hinweise
Die Gültigkeitsdauer eines vorläufigen Personalausweises ist dem jeweiligen Nutzungszweck anzupassen. Sie darf drei Monate nicht überschreiten und nicht verlängert werden.
Die Beantragung des vorläufigen Personalausweises muss grundsätzlich persönlich erfolgen. Gleichzeitig muss ein neuer Personalausweis oder Reisepass beantragt werden. Der Personalausweis soll persönlich oder, in Ausnahmefällen, durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden.
Wichtig! Bitte bachten Sie, dass ab 01.05.2025 ausschließlich digitale Lichtbilder zulässig sind. Sie können das Lichtbild direkt im Bürgerbüro am Fotoaufnahmesystem der Bundesdruckerei erfassen. Die Gebühr beträgt zusätzlich 6,00€. (Ausdrucke sind nicht möglich, das Bild wird auschließlich für die Dokumentenbeantragung verwendet.) Das System leitet Sie selbstständig durch den Vorgang der Bilderfassung, bei Bedarf stehen Ihnen die Mitarbeiter gern zur Verfügung.
Weiterhin sind Fotoaufnahmen von zertifizierten Dienstleistern (z.B. ortsansässige Fotografen oder DM) zulässig. Sie erhalten einen QR-Code, welcher dann von den Mitarbeitern bei der Beantragung des Dokumentes ausgelesen wird. Das Bild wird somit direkt an die Behörde übermittelt. Zusätzlich erhalten Sie bei o.g. Anbietern weiterhin Passbilder in Papierform.
Bei der Aufnahme von Säuglingen, Kleinkindern oder Menschen mit Behinderung ist die Erstellung des Bildes durch professionelle Dienstleister empfehlenswert, da die Möglichkeiten beim Fotoaufnahmesystem begrenzt sind.
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde
- 1 aktuelles biometrisches Passbild in digitaler Form (siehe Hinweise)
- ggf. Verlusterklärung
Gebühren
Die Gebühr beträgt 10,00 € und ist bei Antragstellung zu entrichten.
Lichtbilderfassung zusätzlich 6,00 €
Bearbeitungszeit
Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt.