Schulanmeldung Grundschule
Anmeldung der Schulanfänger an Reichenbacher Grundschulen für das Schuljahr 2027/28
Mit Beginn des Schuljahres 2027/28 werden alle Kinder, die zwischen dem 01. Juli 2020 und dem 30. Juni 2021 sowie bei Anmeldung durch die Eltern für Kinder, die zwischen dem 01. Juli und dem 30. September 2021 geboren wurden, schulpflichtig.
Folgende Möglichkeiten zur Schulanmeldung stehen Ihnen zur Verfügung:
⇒ ONLINE ÜBER DIE SACHSENWEITE DIGITALE GRUNDSCHULANMELDUNG
(Das neue Verfahren zur digitalen Grundschulanmeldung bezieht sich ausschließlich auf den Vorgang der Anmeldung, die künftig für Eltern auch online erfolgen kann. Unabhängig davon ist für den weiteren Prozess der Aufnahme gemäß § 4 Schulordnung Grundschulen auch künftig ein in der Regel persönlicher Kontakt mit der Schule erforderlich und sinnvoll.)
Anmeldung im Zeitraum 01. August bis 15. September 2026
SACHSENWEITE DIGITALE GRUNDSCHULANMELDUNG
- Die Anmeldung erfolgt über ein Benutzerkonto über Amt24.
- Die Anmeldung ist im Moment nur für Grundschulen der Stadt Reichenbach im Vogtland möglich. Voraussetzung ist, dass Eltern und Kind ihre Wohnanschrift in Sachsen haben und die Meldeanschrift des Kindes muss mindestens mit der Meldeanschrift eines Elternteils übereinstimmen.
- Rückstellungen können nicht über das Onlinesystem erfasst werden.
⇒ AUSFÜLLBARE ONLINE-FORMULARE ZUM AUSDRUCKEN
Zeitraum 01. August bis 15. September 2026
Zusendung der ausgefüllten Formulare an soziales@reichenbach-vogtland.de
Zusendung per Post an die Stadtverwaltung Reichenbach, Abteilung 40, Markt 1, 08468 Reichenbach im Vogtland
persönliche Abgabe an den Schulanmeldeterminen 25. bzw. 27.08.26
⇒ PERSÖNLICHE ANMELDUNG VOR ORT
- Grundschule Mylau, Heubnerring 1, Mylau
- Dittes-Grundschule, Dittesstraße 5, Reichenbach
- Grundschule Friederike-Caroline-Neuber Leinweberstraße 14, Reichenbach
Dienstag, 25. August 2026, 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag, 27. August 2026, 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
ERFORDERLICHE UNTERLAGEN
vollständig ausgefülltes Anmeldeformular
Geburtsurkunde oder beglaubigte Kopie
Sorgerechtsnachweis oder Vollmacht
1. und 2. Nachweis Masernschutzimpfung
HINWEISE
Bitte beachten Sie, dass die Kinder, die im letzten Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt worden sind, nochmals angemeldet werden müssen.
Die Entscheidung zur Einschulung treffen die jeweiligen Schulleiter/innen im Einvernehmen mit dem Landesamt für Schule und Bildung Zwickau nach Aufnahmekapazität der Grundschulen, der Beschulung von Geschwisterkindern und den Schulwegbeziehungen und nicht nach Datum der Anmeldung.