Neuberin-Museum

Reichenbach im Vogtland - Geburtsstadt der deutschen Bühnenreformerin

Aktuelles

Sonderausstellung "SZENARIEN - Figuren, Bühnen- und Kostümentwürfe von Volkmar Förster" (Freitag, 23. Februar bis Sonntag, 14. April 2024)

Konzert "Frühling – Ein musikalischer Blumenstrauß, nicht nur für Friederike Caroline Neuber“ mit dem Sächsischsen Klarinettentrio (Sonntag, 17.03.2024, 16.00 Uhr, Eintritt 10,00 €)

Konzert mit der schottischen Band North Sea Gas (Mittwoch, 24. April 2024, 19.00 Uhr)

Weiteres unter "Ausstellungen und Veranstaltungen"

Friederike Caroline Neuber

Friederike Caroline Neuber, genannt "Die Neuberin", gehört zu den bedeutenden Persönlichkeiten des 18. Jahrhunderts. Sie wurde als Tochter des Gerichtsdirektors Daniel Weißenborn am 8. März 1697 in Reichenbach geboren.

Sie war Schauspielerin, Theaterprinzipalin und Autorin. Von 1727 bis 1756 (Ausbruch des 7-jährigen Krieges) leitete sie mit Unterbrechungen ihre eigene Theatertruppe, die in zahlreichen deutschen Städten, aber vor allem in Leipzig spielte. 1737 verbannte sie den "Harlekin" und die bis dahin üblichen "Haupt- und Staatsaktionen" von der Bühne.

Ihr Bemühen galt der Einführung eines bürgerlichen deutschen Theaters. 1748 führte sie Lessings Erstlingswerk "Der junge Gelehrte" auf und leitete damit eine deutsche Theatertradition ein, die bis in unsere Gegenwart hineinreicht.

Friederike Caroline Neuber starb am 29. November 1760 in Laubegast bei Dresden.

Bild- und Schriftdokumente, Bühnen- und Theatertechnik sowie Theatermodelle vermitteln einen Einblick in die Theatergeschichte des 18. Jahrhunderts.

Sonderausstellungen

SZENARIEN - Bühnen-, Kostümentwürfe und Figuren von Volkmar Förster 

vom 23. Februar bis zum 14. April 2024

Das Neuberin-Museum feiert mit der Ausstellung „SZENARIEN - Bühnen-, Kostümentwürfe und Figuren von Volkmar Förster“dessen 85. Geburtstag. Der gebürtige Chemnitzer und langjährige Wahlvogtländer ist ein Wanderer zwischen den Kunstwelten. Viel hat er erlebt, ausprobiert, experimentiert und gestaltet.
Nach einem Lehrerstudium für Kunsterziehung und Deutsch 1964-68 folgte ein Studium zum Bühnen- und Kostümbildner an der Dresdener Kunsthochschule. Seit 1975 war er als Bühnenbildner im Schwerin, Magdeburg und Halle tätig. Schließlich arbeitet er ab 1981 als freischaffender Künstler.
1985 zog es Förster ins Vogtland. Hier wurde er in Eschenbach bei Schöneck ansässig, wo er in den 1990er Jahre die Akademie und die Galerie „LANDArt“ ins Leben rief. Besonders intensiv befasste er sich mit dem Puppenspiel, bei dem er in Personalunion als Regisseur, Schauspieler wie auch Bühnen- und Figurengestalter agierte. Doch nicht nur die Theaterbühnen waren sein Arbeitsbereich, sondern auch das Fernsehen. Als Szenenbildner gestaltete er fünf sächsischen Folgen der ARD-Krimireihe „Tatort“. Nachdem sich das Neuberin-Museum 2019 seinem graphischen und malerischen Werk gewidmet hatte, gibt es nun Einblick in das reiche Schaffen Försters als Bühnen- und Kostümbildner sowie als Puppenspieler.
Die Ausstellung zeigt bis zum 14. April 2024 einen repräsentativen Querschnitt von Volkmar Försters Theaterarbeiten. Die Besucher können sich nicht nur auf Kostüm- und Bühnenbildentwürfe freuen, sondern es erwarten sie neben Bühnenmodellen auch Arbeiten zum Puppenspiel.

Ausstellungsvorschau  

23.02.–14.04.2024: SoA „Szenarien - Figuren, Bühnen- und Kostümentwürfe von Volkmar Förster“
30.04.– 07.06.2024: SoA "Tontheater - rund, bunt, lustig. 35 Jahre Keramikwerkstatt im Kulturbund e.V. Reichenbach"
18.06.–18.08.2024: SoA „Hartwig Fischer: Theater und mehr“ [Arbeitstitel]
06.09.–03.11.2024: SoA „Weggegangene. Werkschau Hubert Kittel“ [Der in Reichbachbach geborener, international anerkannter Industrie- und Formgebungsdesigner für Glas und Porzellan, emeritierter Professur an der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle].
22.08. – 03.11.2024: " SoA „Harlekin & Hanswurst“ [in Zusammenarbeit mit dem Neuberinhaus als Ergänzung zu dem dortigen Projekt für Theaterfestival „Hans-Wurst-Theater“]


Veranstaltungen im Neuberin-Museum 

So.,17.03.2024, 16.00 Uhr: Konzert "Frühling – Ein musikalischer Blumenstrauß, nicht nur für Friederike Caroline Neuber“ (Sächsisches Klarinettentrio)
Mi, 24.04.2024, 19.00 Uhr: Konzert mit der schottischen Band North Sea Gas
So, 26.05.2024, 16.00 Uhr: Klassisches Klavierkonzert mit Thomas Benke, Dessau
Mi, 25.09.2024, 19.00 Uhr: Konzert Mitch Walking Elk (Indigener Musiker der Cheyenne-Arapahoe-Nation und Aktivist des American Indian Movements, USA)

 

Literaturzirkel des Vogtländischen Seniorenkollegs Reichenbach e.V.

Von der Lust, gemeinsam zu lesen. Der Literaturkreis des Seniorenkollegs bietet die wunderbare Gelegenheit, das Leben zu entschleunigen und sich über Literatur auszutauschen.

Zahlreiche Bild-, Schrift-, Druck- und Sachzeugen sowie Modelle (historisches Stadtmodell anno 1740) geben Einblick in die Geschichte der Stadt Reichenbach.
Es werden Themenkomplexe wie Besiedlung, Gerichtsbarkeit, Aspekte der fast 500-jährigen Standesherrschaft der hochadeligen Familie von Metzsch in Reichenbach und Umgebung, Kunst und Handwerk, Geschichte der Reichenbacher Innungen sowie Industriegeschichte gezeigt.

  • Leben und Werk der Neuberin / Theatergeschichte 18. Jh.
  • Stadt- und Industriegeschichte (Textil-, Bahn-, Druck- und Verlagsgeschichte)
  • Vogtländische Geschichte / Mundart
  • Kunstsammlung der Stadt
  • MUSEUMSBIBLIOTHEK mit rund 9000 Fachbüchern, Drucksachsen zur Sammlung, Bühnenjahrbücher, Lexika, Fachzeitschriften
  • SAMMLUNGSGUT mit rund 14000 Gegenständen und Sachzeugen

Mit dem Aufbau einer Sammlung seit 1939 fand die bildende Kunst neben o.g. Bereichen stets besondere Beachtung. Seit dieser Zeit werden im Hause ständig wechselnde Kunstausstellungen gezeigt.
Das Profil der Kunstsammlung war anfangs auf Motive zu Menschen und Landschaft des nördlichen Vogtlandes orientiert. Dank umfangreicher Schenkungen konnte das Profil dieser Sammlung erweitert werden. Großzügige Schenkungen erfuhr das Museum von Albert Badstübner, Prof. Günter Horlbeck und Otto Paetz.
Vertreten sind in der Sammlung außerdem Fredo Bley, Horst Eczko, Hartwig Fischer, Volkmar Förster, Kurt Geipel, Johannes Heß, Georg Hirmsch, Alfred Hirsch, Heini Hummel, Marietta Jeschke, Gerhard Lahr, Elfriede Mäckel, Prof. Wolfgang Mattheuer, Christa Oehlke, Karl Rödig, Günter Weiß, Josef Wetzl und Frank Zaumzeil.

Heute befinden sich in der Sammlung über 4000 bedeutende Werke von mehr als 40 Malern, Zeichnern, Grafikern und Fotografen.

  • REIHE: REICHENBACHER MUSEUMSABEND
    Ausstellungseröffnungen / Weihnachtsschau
    Stunde der Musik / Kammermusikalische Reihe
    Poetisches im Museum / musikalisch-literarische Angebote
    Theater der kleinen Form / Kabarett
  • ANGEBOTE
    Museumspädagogik - Projektunterricht
    Museums- und Stadtführungen
    Vortragstätigkeit - Forschungsbegleitung
  • SCHRIFTENREIHE DES NEUBERIN-MUSEUMS
    mit Titeln u.a. zum Leben und Werk der Neuberin, Theatergeschichte des 18. Jh.,
    Stadtgeschichte, Persönlichkeiten, Kunst- und Ausstellungskataloge u.a.
  • INTERESSENGRUPPEN
    Kreatives Malen und Zeichnen
    Keramikwerkstatt
  • IM HAUSE
    Trausaal der Stadt Reichenbach
    Sitz der Neuberin-Gesellschaft e.V.
    Museumsshop
    Speiserestaurant "Museumskeller"            

  • 1. Leben und Werk der Neuberin/Theatergeschichte 18. Jh.

Friederike Caroline Neuber. Das Lebenswerk der Bühnenreformerin. Poetische Urkunden 1. Teil / Hrsg. von Bärbel Rudin u. Marion Schulz. - 1997. - Band 1. - ISBN 3-932626-00-1

Vernunft und Sinnlichkeit. Beiträge zur Theaterepoche der Neuberin: Ergebnisse der Fachtagung zum 300. Geburtstag der Friederike Caroline Neuber, 8.-9.März 1997, Neuberin-Museum Reichenbach i.V. / Hrsg. von Bärbel Rudin u. Marion Schulz. - 1999. - Band 2. - ISBN 3-93-2626-03-6

Rudin, Bärbel: Venedig im Norden oder: Harlekin und die Buffonisten: "Die Hochfürstl. Braunschw. Lüneb. Wolffenbüttelschen Teutschen Hof-Acteurs" (1727-1732). - 2000. - Band 4. - ISBN 3-932626-04-4

Friederike Caroline Neuber. Das Lebenswerk der Bühnenreformerin. Poetische Urkunden 2. Teil / Hrsg. von Bärbel Rudin u. Marion Schulz. - 2002. - Band 8. - ISBN 3-932626-08-7

Theater und andere Sparten der Darbietungskultur in Hamburg, Leipzig, Braunschweig, Dresden und Nürnberg im 17. und 18. Jahrhundert. Eine Grundlagenedition der Abgaben-Rechnungen, Horst Flechsig, Lars Rebehn und Bärbel Rudin. - 2004. - Band 13. - ISBN 3-932626-13-3 - VERGRIFFEN

Theater-Bastelbogen mit einer Geschichte über das Leben von Friederike Caroline Neuber. - 2018. - Band 15. - ISBN 978-3-932626-15-9

Flechsig, Horst: Den Beschluß macht Harlekin: Refugien der Maskenkomödie vom 18. bis zum 19. Jh. - 2010. - Band 28. - ISBN 978-3932626-28-0

Schulz, Marion: Friederica Carolina Neuberin - Schauspielerin, Prinzipalin, Bühnenreformerin. Vorreiterin und Unternehmerin des Theaterwesens im 18. Jahrhundert - 2019. - Band 45. - ISBN 978-3-932626-45-6 

  • 2. Stadtgeschichte/Persönlichkeiten

Rödel, Dieter: Damals war’s: Sportgeschichte(n) aus Reichenbach (Vogtl.) und Umgebung. - 2000. - Band 3. - ISBN 3-932626-02-8

August Horch "Wir bauen Motorenwagen für alle Zwecke": Stationen des Automobilbaus Reichenbach/ Vogtland: März 1902 - Juni 1904 / Hrsg. von Marion Schulz. - 2. erw. Auflage. - 2009. - Band 9. - ISBN 3-932626-09-5

Emil Leonhardt (Leinweber), Ilse Jahreis, Angela Illig. Poetisches Vogtland in Mundart und Hochdeutsch: Unner Reingbach un aa e wenig drimrim / ausgewählt und zusammengestellt von Angela Illig. - 2002. - Band 10. - ISBN 3-932626-10-9

Nitzschke, Werner: Straßen und Plätze der Stadt Reichenbach im Vogtland. - 2004. - Band 12. - ISBN 3-932626-12-5 - VERGRIFFEN

Zeitzeugen: Kindheitserinnerungen um 1945 / Vogtländisches Seniorenkolleg Reichenbach e.V. - 2. Auflage. - 2006. - Band 14. - ISBN 3-932626-14-1 - VERGRIFFEN

Arzt, Eberhard:  Zur Frühgeschichte der Stadt Reichenbach und des Vogtlandes. - 2007. - Band 19. - ISBN 978-3-932626-19-7

Viebahn, Wolfgang: Natur im Blick:  “Vom Verein für Naturkunde” 1859 zur 5. Sächsichen Landesgartenschau 2009 in Reichenbach. - 2009. - Band 24. - ISBN 978-3932626-24-1 - VERGRIFFEN

Viebahn, Wolfgang: Heinrich Dathes Jugend in Reichenbach: Erlebnisse und Zeitgenossen. - 2010. - Band 26. - ISBN 978-3932626-26-5 - VERGRIFFEN

Rohrmeier, Rudolf:  Der Hofkapellmeister Prof. Alban Förster – Ein Reichenbacher Musiker im Spiegelbild seiner Zeitgenossen. - 2012. - Band 30. - ISBN 978-3-932626-30-2  

Viebahn, Wolfgang u. Machold, Friedrich:  Von der Mühle zur Fabrik. Die Nutzung der Wasserkraft im Flussgebiet der Göltzsch und in der Region Reichenbach im Vogtland. - 2013. - Band 34. - ISBN 978-3-932626-34-0

Viebahn, Wolfgang u. Gruschwitz, Bernd: 2016 - Achtzig Jahre Stammarbeitersiedlung auf der Hutleite. - 2016. - Band 35. - ISBN 978-3-932626-35-7 - VERGRIFFEN

Viebahn, Wolfgang: Reichenbacher Geschichtchen: 111 Historische Miniaturen aus 500 Jahren Reichenbacher und Mylauer Geschichte. - 2017. - Band 36. - ISBN 978-3-932626-36-4 - VERGRIFFEN

Buchholz, Albin: Arno Hilf (1858-1909). Violinvirtuose, Lehrer, Komponist: eine Dokumentation anlässlich der 160. Wiederkehr seines Geburtstages. - Plauen, 2018. - Band 38. - ISBN 978-3-932626-38-8

Neue Geschichtchen aus Reichenbach und Umgebung: 100 historische Miniaturen / Autorenkollektiv. - 2018. - Band 42. - ISBN - 978-3-932626-42-5

Willkommen in Reichenbach: Tor zum nördlichen Vogtland. Historischer Stadtrundgang. - 2019. - Band 44. - ISBN 978-3-932626-44-9

Buchholz, Albin: Vogtländische Geiger und Geigenmusiken. Studie zur Musikgeschichte des Vogtlandes mit Bild- und Notenbeispielen. - Treuen, 2019. - Band 46. - ISBN 978-3-932626-46-3

Autorengemeinschaft unter Leitung von Dr. Wolfgang Viebahn: Kriegsende im nördlichen Vogtland. Die Schicksalstage von Januar bis Juni 1945. - 2020. – Band 50. - ISBN 978-3-932626-50-2.

Schulz, Marion u. Richter, Dr. Wolfgang: Eine Stadtführung durch die Altstadt von Reichenbach mit Katharina und Johannes. - 2021. - Band 53. ISBN 978-3-932626-53-2 

  • 3. Begleithefte/Bücher/Broschüren zu Künstlern/Persönlichkeiten/ Ausstellungsprojekten  

Wendt, Karin: Tiergeschichten. - Bilder Anke Bonow. - 2001. - Band 6. - ISBN 3-932626-06-0 - VERGRIFFEN

Schönhoff, Andreas: Ein Spieltisch und zwei Stuhlsessel, zwei Holzobjekte und 9 weitere Entwürfe. -  2001. Band 7. - ISBN 3-932626-07-9 - VERGRIFFEN

Lahr, Gerhard: Bilder in Büchern. - 2003. - Band 11. - ISBN 3-932626-11-7

Horlbeck, Günter: Das Radierwerk, Harlekin und Marionette.2006. - Band 16. - ISBN 978-3-932626-16-6

Paetz, Otto: Tiere.2006. - Band 17. - ISBN 978-3-932626-17-6 - VERGRIFFEN

Paetz, Otto:  Akte und Porträts. 2007. - Band 18. - ISBN 978-3932626-18-0 - VERGRIFFEN

Paetz, Otto: Radierungen: 1939-1969. - 2008. - Band 20. -  ISBN 978-3932626-20-3 - VERGRIFFEN

Hartwig Fischer:  Realist, Konstruktivist und Humorist. - 2008. - Band 21. - ISBN 978-3932626-21-0

Förster, Volkmar: Bilder und Zeichnungen: 1998-2008. - 2009. - Band 22. - ISBN 978-3-932626-22-7

Bley, Fredo: Malerei. Eine Auswahl 1999-2009. - 2009. - Band 23. - ISBN 978-3-932626-23-4 

Zaumzeil, Frank Herbert: Der lange Weg: Retrospektive 1941-2011. Bilder meines Lebens. - 2010. - Band 25. - ISBN 978-3-932626-25-8

Rödig, Karl: Malerei und Grafik. Arbeiten aus sechs Jahrzehnten: Eine Auswahl.2010. - Band 27. -
ISBN 978-3-932626-27-2

Büttner, Gottfried: Metallgestaltung, Malerei und Grafik: Eine Auswahl. - 2011. - Band 29 - ISBN 978-3932626-29-6

Eczko, Horst: Malerei und Grafik: Retrospektive. - 2012. - Band 31. - ISBN 978-3-932626-31-9

Henze, Siegfried: Malerei und Grafik: Retrospektive. - 2013. - Band 33. - ISBN 978-3-932626-33-3 - VERGRIFFEN

Stauch, Lothar: Malerei und Grafik. - 2018. - Band 39. - ISBN 978-3-932626-39-5

Gottfried Büttner: Werksammlung. - 2019. - Band 41. - ISBN 978-3-932626-41-8 - VERGRIFFEN

Volkmar Förster 2009-2019: Malerei, Holzschnitte, Installation, Performance. - 2018. - Band 43. - ISBN 978-3-932626-43-2

High hopes - Erinnerungen an den Reichenbacher Künstler Steffen Bauer (1953-2010). - 2020. - Band 49. - ISBN 978-3-932626-49-4

Neuberin-Gesellschaft e.V. - Förderin des Neuberin-Museums

SATZUNG
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
1. Die Gesellschaft führt den Namen Neuberin-Gesellschaft e.V.
2. Die Neuberin-Gesellschaft hat ihren Sitz in Reichenbach im Vogtland.
3. Das Geschäftsjahr beginnt und endet mit dem Kalenderjahr.
§ 2 Zweck und Aufgaben
Zweck der Gesellschaft ist, das Verständnis für das Leben und Wirken der Neuberin zu fördern sowie die Erschließung ihres Lebenskreises zu ermöglichen. Durch den Gedankenaustausch von Freunden und Forschern soll das Andenken der Theaterreformatorin bewahrt und ihr Vermächtnis erfüllen helfen. Außerdem soll das Interesse für die Geschichte der Stadt Reichenbach und deren bedeutendsten Persönlichkeiten gefördert werden.
Aufgaben
- Unterstützung beim Ausbau und der Erhaltung des Geburtshauses der Neuberin Johannisplatz 3 als Dokumentationszentrum zu ihrem Leben und Werk, als Museum mit stadtgeschichtlicher Abteilung und kultureller Begegnungsstätte,
- Mithilfe bei Sonderausstellungen und Feierlichkeiten zu Gedenktagen der Neuberin sowie bedeutender Persönlichkeiten der Stadt,
- Förderung der Schriftenreihe, Mitarbeit bei der Herausgabe von Publikationen und wissenschaftlichen Beiträgen über die Neuberin, zur Stadtgeschichte und zu Persönlichkeiten,
- Verbreitung des Wissens um die Neuberin und bedeutender Persönlichkeiten der Stadt  durch Vorträge, Lesungen und andere geeignete Mittel,
- Unterstützung stadtgeschichtlicher Arbeiten und bemerkenswerter kultureller Aktivitäten an Schulen und Einrichtungen,
- Bildungspartner Schule-Museum,
- Förderung künstlerisch begabter Kinder und Jugendlicher, Unterstützung von Interessengruppen Kunst, Vergabe von Preisen, Unterstützung der Initiativen im Bereich Denkmalpflege Reichenbach,
- Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Vereinen,
- Unterstützung der Reihe Reichenbacher Museumsabend (Konzerte, Lesungen, musikalisch- literarische Veranstaltungen, Theater der kleinen Form, Ausstellungen)
§ 3 Gemeinnützigkeit
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Beschaffung und Verwaltung von finanziellen Mitteln für die Projekte der Neuberin-Gesellschaft verwendet. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. In begründeten Fällen kann durch den Verein ein nachgewiesener und entstandener Aufwandsersatz gezahlt werden.
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft, Ehrenmitgliedschaft
Mitglied der Gesellschaft kann jede volljährige natürliche und jede juristische Person werden. Über den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand. Der Vorstand kann einen Aufnahmeantrag nur mit schriftlicher Begründung ablehnen. Personen, die sich im Sinne der Gesellschaft in besonderer Weise verdient gemacht haben, können zum Ehrenmitglied ernannt werden. Die Ernennung bedarf eines einstimmigen Beschlusses der Mitgliederversammlung.
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der Gesellschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären und kann nur mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres erklärt werden. Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es a: schuldhaft das Ansehen oder die Interessen der Gesellschaft in schwerwiegender Weise oder die ihm nach der Satzung obliegenden Pflichten wiederholt verletzt hat oder   b: mehr als 1 Jahr mit der Zahlung seiner Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist und trotz schriftlicher Mahnung unter Androhung des Ausschlusses die rückständigen Beiträge nicht eingezahlt hat.                 Dem Mitglied ist Gelegenheit zu geben, in der Mitgliederversammlung zu Gründen des Ausschlusses Stellung zu nehmen.
§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Jedes Mitglied hat das Recht, bei der Unterstützung der Gesellschaft aktiv mitzuwirken und an gemeinsamen Veranstaltungen teilzunehmen. Jedes Mitglied hat gleiches Stimm-und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung. Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Interessen der Gesellschaft zu fördern, insbesondere regelmäßig seine Mitgliedsbeiträge zu leisten und soweit es in seinen Kräften steht, die Veranstaltungen durch seine Mitarbeit zu unterstützen.
§ 7 Mitgliedsbeiträge, Vermögen der Gesellschaft
Ein Mitgliedsbeitrag ist zu leisten. Über seine Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich zum 30.3. des lfd. Geschäftsjahres zu entrichten. Bei Eintritt in die Gesellschaft ist der Betrag anteilig ab dem Beitrittsmonat zu entrichten. Zur Durchführung ihrer Aufgaben kann die Gesellschaft Geldspenden und Zuwendungen annehmen. Diese Mittel sowie etwaige Gewinne aus Aktivitäten der Gesellschaft dürfen nur für die in § 2 aufgeführten satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Satzungszweck fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Ehrenmitglieder sind vom Jahresbeitrag befreit.
§ 8 Organe
Organe der Gesellschaft sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung (MV).
§ 9 Der Vorstand
1.
Dem Vorstand der Gesellschaft obliegen die Vertretung des Vereins nach § 26 BGB und die Führung seiner Geschäfte. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
a: die Einberufung und Vorbereitung der MV einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung,
b: die Ausführung von Beschlüssen der MV,
c: die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Anfertigung des Jahresberichts,
d: die Aufnahme neuer Mitglieder.
Der Vorstand besteht aus dem 1.Vorsitzenden, 2.Vorsitzenden, Schriftführer, Schatzmeister. Die Gesellschaft wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten.
2. Der Vorstand wird von der MV auf die Dauer von 2 Jahren einzeln gewählt. Mitglieder des Vorstandes können nur Mitglieder des Vereins sein; mit der Mitgliedschaft im Verein endet auch die Mitgliedschaft im Vorstand. Die Wiederwahl oder die vorzeitige Abberufung eines Mitgliedes durch die MV sind zulässig. Er bleibt solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus, so sind die verbleibenden Mitglieder berechtigt, ein Mitglied des Vereins bis zur Wahl des Nachfolgers durch die MV in den Vorstand zu wählen.
3. Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter, einberufen. Die Einberufungsfrist von 1 Woche soll eingehalten werden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung die seines Stellvertreters.
4. Die Beschlüsse des Vorstandes sind zu protokollieren. Das Protokoll ist vom Protokollführer sowie vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter oder einem anderen Mitglied des Vorstandes zu unterschreiben.
§ 10 Mitgliederversammlung (MV)
1.
Die MV ist zuständig für die Entscheidungen in folgenden Angelegenheiten:
- Änderungen der Satzung,
- Auflösung des Vereins,
- Aufnahme neuer Vereinsmitglieder
- Ernennung von Ehrenmitgliedern (§ 4),
- Ausschluss von Mitgliedern,
- Wahl,
- Abberufung der Mitglieder des Vorstandes,
- Entgegennahme des Jahresberichts,
- Entlastung des Vorstandes,
- Festsetzung des Mitgliedsbeitrages.
2. Mindestens aller 2 Jahre, möglichst im 1. Quartal, ist vom Vorstand eine ordentliche MV einzuberufen. Die Einberufung erfolgt schriftlich unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen und unter Angabe der Tagesordnung.
3. Der Vorstand hat unverzüglich eine MV einzuberufen, wenn das Gesellschaftsinteresse es erfordert und wenn mindestens 10 Prozent, auf alle Fälle aber 5 Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragen.
4. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. Anträge von Mitgliedern zur Tagesordnung sind dem Vorstand spätestens zum Versammlungsbeginn mitzuteilen. Spätere Anträge und die Annahme der gesamten Tagesordnung werden während der MV abgestimmt. Die MV wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom Stellvertreter und bei dessen Verhinderung von einem Vorstandsmitglied geleitet.
5. Die MV ist beschlussfähig, wenn mindestens 7 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind. Bei Beschlussunfähigkeit ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb von vier Wochen eine zweite MV mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen.
6. Die MV beschließt in offener Abstimmung mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Kann bei Wahlen kein Kandidat die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder auf sich vereinen, ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat; zwischen mehreren Kandidaten  ist eine Stichwahl durchzuführen. Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen.
7. Bei Beschlussfassungen entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder, bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden. Stimmenenthaltungen gelten als ungültige Stimmen. Über die Art der Abstimmung entscheidet der Vorstand; Wahlen erfolgen schriftlich mit Stimmzettel.
8. Der Schatzmeister legt der MV jährlich den Kassenbericht vor.
9. Zur Erreichung der Zwecke der Gesellschaft können sich Mitglieder im Einvernehmen mit dem Vorstand in Arbeitskreisen zusammenschließen.
10. Über den Ablauf der MV und die gefassten Beschlüsse ist ein Protokoll zu fertigen. Dieses wird vom Protokollführer und vom Versammlungsleiter unterschrieben.
§ 11 Auflösung, Beendigung, Wegfall steuerbegünstigter Zwecke
Im Falle der Auflösung des Vereins sind der Vorsitzende des Vorstandes und sein Stellvertreter gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren, falls die Mitgliederversammlung keine andere Person beruft. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Reichenbach, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Das Vermögen ist im Sinne der Satzung dieser Gesellschaft für das Neuberin-Museum zu verwenden. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.
§ 12Inkraftsetzung
Die Satzung wurde auf Beschluss in der Mitgliederversammlung angenommen und tritt nach Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

Haben Sie ein HERZ für KULTUR und werden SIE MITGLIED in unserem Verein und unterstützen Sie „Ihr“ Museum. Die KUNST, sich zu vergnügen und zu genießen: Mit Ihrer Mitgliedschaft ermöglichen Sie die ständig ideelle und finanzielle Unterstützung der Aufgaben des Neuberin-Museums Reichenbach und die Erweiterung der Neuberin-Sammlung, der Sammlung Stadtgeschichte/ Industriegeschichte und der Kunstsammlung.                    

Gefördert vom Kulturraum Vogtland-Zwickau als regional bedeutsame Einrichtung.