Stadtumbaugebiete
Stadtumbaugebiet "Innenstadt"
Der Stadtrat der Stadt Reichenbach beschloss in seiner Sitzung vom 30.01.2012 gemäß § 171 b Baugesetzbuch das Stadtumbaugebiet "Innenstadt".
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Die grundsätzlichen Stadtentwicklungsziele im Stadtumbaugebiet „Innenstadt“ sollen dazu beitragen, dass
- die Siedlungsstruktur den Erfordernissen der Entwicklung von Bevölkerung und Wirtschaft angepasst wird,
- die Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Umwelt verbessert werden, innerstädtische Bereiche gestärkt werden,
- nicht mehr bedarfsgerechte bauliche Anlagen einer neuen Nutzung zugeführt werden,
- einer anderen Nutzung nicht zuführbare bauliche Anlagen zurückgebaut werden,
- freigelegte Flächen einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung oder einer hiermit verträglichen Zwischennutzung zugeführt werden,
- innerstädtische Altbaubestände erhalten werden und sie müssen dem Wohl der Allgemeinheit dienen.