Förderprogramme

Bekanntmachung zur pauschalen Förderung der Erneuerung von privaten Gebäuden in Fördergebieten der Stadt Reichenbach im Vogtland

• Programmgebiet „Soziale Stadt- Gebiet 2“ (Förderprogramm Soziale Stadt)
• Programmgebiet „Innenstadt“ (Förderprogramm Stadtumbau Ost, Programmteil Aufwertung)

Bund-Länder-Programmgebieten „Soziale Stadt“ und „Stadtumbau Ost“. Objekte in den Fördergebieten „Soziale Stadt – Gebiet 2“ und „Innenstadt“ (siehe Anlage) können durch eine anteilige Erstattung unrentierlicher Kosten mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert werden.

Nach Maßgabe der „Richtlinie Städtebauliche Erneuerung“ (RL StBauE von 14.08.2018) des Freistaates Sachsen kann die Förderung auch wieder auf pauschaler Grundlage erfolgen.

Die Stadt Reichenbach im Vogtland informiert über diese öffentliche Bekanntgabe alle potentiellen Bauherren in diesen Fördergebieten über die Möglichkeit der

pauschalen Förderung der Ausgaben von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an der Außenhülle von Gebäuden in Höhe von 25% der zuwendungsfähigen Kosten.

Zuwendungsfähig ist die Beseitigung von Mängeln und Missständen durch bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Gebäude nachhaltig erhöhen und den Anforderungen der gültigen Energiesparverordnung und soweit einschlägig, auch den Werten des Erneuerbare Energien-Wärme-Gesetzes entsprechen. Grundlage für die Gewährung der Förderpauschale sind die nachgewiesenen Ausgaben für folgende Kostengruppen nach DIN 276 Ausgabe 2018:

320 – Gründung
330 – Außenwände
360 – Dächer
390 – Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen
490 – Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen
510 – Geländeflächen
520 – Gründung, Unterbau
540 – Baukonstruktionen in Außenanlagen mit Ausnahme d. Kostengruppen 546-549
561 – Allgemeine Einbauten (z.B. Fahrradständer, Pflanzbehälter, Abfallbehälter)
590 – Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen und Freiflächen
730 – Objektplanung
740 – Fachplanung, mit Ausnahme der Kostengruppe 748.

Die zur Förderung beantragten Leistungen sollen insgesamt zu einer nachhaltigen Verbesserung der Nutzbarkeit des Gebäudes führen. Es ist nicht zulässig, nur einzelne Leistungen zu fördern. Bereits von der Stadt geförderte Sicherungsmaßnahmen und Vorhaben von Bauträgern sind von dieser pauschalen Förderung ausgeschlossen. Ist der Eigentümer seinen Instandsetzungspflichten bisher nicht nachgekommen, können die förderfähigen Kosten durch die Stadt gekürzt werden.

Die Fördermittel sind durch den Eigentümer formlos, schriftlich bei der Stadt Reichenbach im Vogtland, Fachbereich 2 Bau und Stadtentwicklung, Markt 1, 08468 Reichenbach im Vogtland, zu beantragen.

Zum vollständigen Förderantrag gehören:

- Anschreiben mit beantragter Höhe der Förderung und Unterschrift des Eigentümers
- aktueller Eigentumsnachweis mit Grundbuchauszug und allen Angaben zum Grundstück und Gebäude, auch Baujahr und Denkmalstatus
- aktueller Lageplan
- Beschreibung des Bauzustandes und des Sanierungsbedarfes, Fotos
- konkrete Baubeschreibung als Umbauplanung analog Leistungsphase 3 der HOAI (bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben), sonst auf der Grundlage fachmännisch erstellter Angebote
- fachmännisch erstellte Kostenschätzung nach DIN 276 für alle Kostengruppen mind. in der 2. Gliederungsebene, netto, zzgl. MwSt.
- Beginn und Ende der Sanierung (Monat/Jahr), auch zu einzelnen Abschnitten
- künftiges Nutzungskonzept nach Art und Flächen
- Finanzierungskonzept einschl. erforderlicher Zwischenfinanzierung und Eigenmittel
- Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung zum Vorhaben
- Nachweis der in den letzten 5 Jahren bzw. seit Erwerb durchgeführten Instandsetzungsmaßnahmen.

Förderanträge für Vorhaben, die im laufenden Kalenderjahr durchgeführt und abgerechnet werden sollen sind unverzüglich, jedoch spätestens bis zum 30.04. des jeweiligen Kalenderjahres, vollständig einzureichen.
Das Fachamt prüft die Förderanträge fortlaufend nach Antragseingang. Es entscheidet über die Gewährung der Förderpauschale nach Antragslage und deren Bedeutung zur Beseitigung der städtebaulichen Missstände in den jeweiligen Quartieren. Die Beurteilungsgrundlage hierfür bildet das vom Stadtrat am 03.04.2017 beschlossene Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) i.V.m. mit der Fortschreibung vom 04.03.2019 für das Programmgebiet „Soziale Stadt-Gebiet 2“ und die vom Stadtrat am 30.01.2012 bestätigten grundsätzlichen Stadtentwicklungsziele für das Programmgebiet „Innenstadt“.

Die Gewährung der Förderung ist auch abhängig von den der Stadt zur Verfügung stehenden Eigenmitteln. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Bei positivem Prüfergebnis und Förderbeschluss durch den Stadtrat der Stadt Reichenbach im Vogtland schließt die Stadt mit dem Eigentümer einen Fördervertrag/Weiterleitungsvertrag ab. Vor dessen Abschluss dürfen keine Leistungen beauftragt oder begonnen werden. Bei einem Zuschuss bis maximal 150.000 € sind je Gewerk mindestens 3 Vergleichsangebote einzuholen. Bei einer höheren Förderung ist das geltende Vergaberecht (öffentliche Ausschreibung) anzuwenden. Der Eigentümer geht in Vorleistung und erhält die Fördermittel nach Abschluss des Vorhabens ausgezahlt.

Für Rückfragen zur Förderung ist die Ansprechpartnerin im Stadtplanungsamt, Sachgebietsleiterin Frau Karin Meister, Tel. 03765 524 6131 / per Mail an meister@reichenbach-vogtland.de oder Sachbearbeiterin Frau Christin Voigt, Tel. 03765 524 6133 / per Mail an voigt.christin@reichenbach-vogtland.de.

Anlage: Karte zu den Fördergebieten „Soziale Stadt – Gebiet 2“ und „Innenstadt“

Aktuelle Übersicht zu den Förderprogrammen

Seit 1991 werden Stadterneuerungs- und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt.

In Sachen Fördermittelakquise war und ist die Stadt Reichenbach sehr umtriebig.

Sie ist/war in mehreren städtebaulichen Förderprogrammen des Landes, des Bundes und der Europäischen Union angeschlossen. Öffentliche und private städtebauliche Maßnahmen wie

  • Gebäudesanierungen, -instandsetzungen
  • Errichtung, grundhafter Ausbau und Sanierung öffentlicher Verkehrsflächen
  • Schaffung sowie Sanierung von Freizeit- und Gewerbeeinrichtungen und öffentlichen Bedarfseinrichtungen (Schulen, Kindereinrichtungen) sowie Herstellung von Grünflächen und Parkanlagen 
  • Abbrüche von Brachen und leerstehender und nicht mehr nutzbarer Wohngebäude

wurden dadurch möglich. 

Neben bereits abgelaufenen und erfolgreich durchgeführten Förderprogrammen wie Stadtsanierung, EFRE Integrierte Stadtentwicklung "Erweiterte Innenstadt", Soziale Stadt 1, StWENG (Städtebauliche Weiterentwicklung großer Neubaugebiete), EFRE Brachen, Teil B und C, ILE Sachsen (Integrierte ländliche Entwicklung) ist die Stadt Reichenbach aktuell in folgenden Förderprogrammen aufgenommen:

Soziale Stadt

Soziale Stadt 2016 "Gebiet 2" aktueller Lageplan

Soziale Stadt 2016 "Gebiet 2" Fortschreibung Entwicklungskonzept 2019

Stadtumbau OST (SUO)

SUO "Innenstadt"

Außerdem werden u.a. Fördermittel über Fachförderungen, das Finanzpaket "Brücken in die Zukunft" und die LEADER-Region Vogtland (ländlicher Raum) beschafft.

Die Kontakte und Ansprechpartner für die jeweiligen Förderprogramme finden Sie im Bürgerservice unter der Lebenslage "Sanierungs-/Erhaltungs-/Stadtumbaugebiet".