Flächennutzungsplan

Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft
Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft

Öffentlichkeitsbeteiligung des Flächennutzungsplanentwurfes für das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Großen Kreisstadt Reichenbach im Vogtland und der Gemeinde Heinsdorfergrund gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Aufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Der Flächennutzungsplan beinhaltet flächendeckend die beabsichtigte städtebauliche
Entwicklung, die existierenden Nutzungsbeschränkungen und die sich aus anderer gesetzlicher Grundlage ergebende Art der Bodennutzung für das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft.
Die Aussagen beziehen sich auf die bebauten und bebaubaren Flächen, aber ebenso auf die weiterhin von einer baulichen Nutzung frei zu haltenden Flächen.
Die Gemeinden wirken somit unmittelbar ordnend und gestaltend auf ihr Gemeindegebiet ein. Die Flächennutzungsplanung als vorbereitende Bauleitplanung der Verwaltungsgemeinschaft
bezieht sich grundsätzlich auf das ganze Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft. Dementsprechend sind folgende Gemarkungen betroffen: Friesen, Reichenbach, Cunsdorf, Brunn, Oberreichenbach, Rotschau, Schneidenbach, Mylau, Obermylau, Unterheinsdorf, Oberheinsdorf und Hauptmannsgrün.

Ausgelegt wird der Entwurf des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft (Stadtgebiet Reichenbach im Vogtland und Gemeindegebiet Heinsdorfergrund), Stand 05/2023, bestehend aus Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht und den Anlagen 1 bis 6.2 zuzüglich bereits vorliegender wesentlicher umweltbezogener Stellungnahmen/Informationen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Während der Auslegung besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Hinweise, Bedenken und Anregungen zu den Zielen der Planung können von jedermann an die Stadtverwaltung Reichenbach schriftlich oder während der genannten Dienststunden zur Niederschrift fristgerecht, entsprechend der Ausführungen der Öffentlichen Bekanntmachung, vorgebracht werden.

Datenschutzhinweis: Mit der Zusendung Ihrer Stellungnahme erklären Sie sich mit der automatisierten Verarbeitung, Speicherung sowie Übermittlung Ihrer im Rahmen des Bauleitplanverfahrens erhobene Daten einverstanden. Weitere Informationen zu der Datenerhebung, zum Datenschutz und Ihren Rechten finden Sie in den Datenschutzhinweisen auf unserer Homepage.

Planzeichnung

Planzeichnung mit Entwicklungsflächen (in Ergänzung)

Begründung mit Umweltbericht

Anlage 1    historische Kulturlandschaften

Anlage 2.1 Denkmalliste Reichenbach

Anlage 2.2 Denkmalliste Heinsdorfergrund

Anlage 3.1 Biotope Reichenbach

Anlage 3.2 Biotope Heinsdorfergrund

Anlage 4    archäologische Denkmale

Anlage 5    Übersicht Bebauungspläne

Anlage 6.1 Altablagerungen Reichenbach

Anlage 6.2 Altablagerungen Heinsdorfergrund

Umweltbezogene Stellungnahmen

Landesdirektion Chemnitz vom 27.04.2022

Sächs. Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 26.04.2022

Landesamt für Archäologie vom 05.04.2022

Landesamt für Straßenbau und Verkehr vom 28.04.2022

Landestalsperrenverwaltung vom 25.04.2022

Planungsverband Region Chemnitz vom 18.05.2022

Landratsamt Vogtlandkreis vom 12.05.2022

Zweckverband Wasser und Abwasser Vogtland vom 27.04.2022

DB Immobilienmanagement vom 29.04.2022

Gemeinde Neumark vom 28.04.2022

Stadt Greiz vom 21.04.2022