Flächennutzungsplan

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung des Flächennutzungsplanvorentwurfes für das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Großen Kreisstadt Reichenbach im Vogtland und der Gemeinde Heinsdorfergrund gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Aufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Der Flächennutzungsplan beinhaltet flächendeckend die beabsichtigte städtebauliche
Entwicklung, die existierenden Nutzungsbeschränkungen und die sich aus anderer gesetzlicher Grundlage ergebende Art der Bodennutzung für das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft.
Die Aussagen beziehen sich auf die bebauten und bebaubaren Flächen, aber ebenso auf die weiterhin von einer baulichen Nutzung frei zu haltenden Flächen.
Die Gemeinden wirken somit unmittelbar ordnend und gestaltend auf ihr Gemeindegebiet ein. Die Flächennutzungsplanung als vorbereitende Bauleitplanung der Verwaltungsgemeinschaft
bezieht sich grundsätzlich auf das ganze Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft. Dementsprechend sind folgende Gemarkungen betroffen: Friesen, Reichenbach, Cunsdorf, Brunn, Oberreichenbach, Rotschau, Schneidenbach, Mylau, Obermylau, Unterheinsdorf, Oberheinsdorf und Hauptmannsgrün.
Datenschutzerklärung:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Stadt Reichenbach im Vogtland in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 5 Abs. 1 S. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Folgende Unterlagen zum Vorentwurf liegen zur Einsicht in der Stadtverwaltung bzw. digital aus.
Anlage 1 historische Kulturlandschaften
Anlage 2.1 Denkmalliste Reichenbach
Anlage 2.2 Denkmalliste Heinsdorfergrund
Anlage 3.1 Biotope Reichenbach