eGovernment

Die Stadt Reichenbach eröffnet einen sicheren, beschränkten Zugang per eMail für Verfahren der EU-DLR (Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt vom 12. Dezember 2006) - stadt@reichenbach-vogtland.de

und nach § 3a VwVfG, beschränkt auf folgende Bedingungen:
1. Der Zugang erfolgt ausschließlich über die E-Mail-Adresse stadt@reichenbach-vogtland.de
2. Der Zugang ist auf folgende Verfahren beschränkt:

  • Gewerbe anmelden
  • Gewerbe ummelden
  • Gewerbe abmelden
  • Gewerberegisterauskunft erteilen
  • Reisegewerbekarte erteilen
  • Sperrzeitverkürzung genehmigen
  • Tageshändler für Wochenmarkt zulassen

3. Verschlüsselung bzw. Signierung erfolgt nur mit dem S/MIME-Standard
4. Mit der Zusendung einer eMail an die o.g. Adresse gibt der Absender seine Absender-eMail-Adresse als Zugangseröffnung seinerseits bekannt. An diese Adresse kann die Stadtverwaltung ihrerseits verschlüsselte und/oder signierte eMails rechtswirksam zustellen.
5. Die E-Mail darf insgesamt eine Größe von 10MB nicht übersteigen.
6. Größere Dokumente sind geeignet aufzuteilen (zip-Container) und in getrennten eMails zuzusenden.
7. Generell dürfen die Dokumente keinen ausführbaren Code enthalten (z. B. Makros).
8. Dokumente dürfen in einem ZIP-Container mit Normalkompression verpackt werden. Diese Können Sie auch benutzen um große Dokumente zu teilen.
9. Dokumente die der Schriftform bedürfen sind digital qualifiziert zu signieren (PKCS#7) oder parallel als unterschriebenes Dokument an die Stadtverwaltung zu übersenden (Papier oder soweit zulässig Fax).
10. Die E-Mail gilt als zugestellt, wenn sie eine Bestätigungsmail unsererseits erhalten. Bewahren Sie diese als Beweis des Zugangs bitte auf. Ist die Nachricht nicht verarbeitbar, werden Sie vom Empfänger darüber informiert .

DE-Mail

Information zur Zugangseröffnung für elektronisch verschlüsselte und/oder signierte Dokumente über DE-Mail

Die Stadtverwaltung Reichenbach eröffnet den Zugang für elektronisch signierte und verschlüsselte Nachrichten. Für die Übermittlung solcher Nachrichten gelten folgende Rahmenbedingungen:

Die Übermittlung bzw. Entgegennahme von elektronisch signierten und/oder verschlüsselten Nachrichten erfolgt ausschließlich als DE-Mail.

Nähere Information zu DE-Mail finden Sie unter: http://www.de-mail.de

Die Eröffnung des Zugangs erfolgt für die DE-Mail Adresse:

stadt@reichenbach-vogtland.de-mail.de

DE-Mails können nicht in Stellvertretung für Andere verwendet werden (Ausnahme: es liegt eine entsprechende Vollmacht vor).

Beachten Sie die Hinweise zu möglichen Dateiformaten.

Die Stadt Reichenbach eröffnet einen sicheren, beschränkten Zugang per DE-Mail für Verwaltungsverfahren nach §9 VwVfG i. V. m. §1 SächsVwVfZG und nach § 3a VwVfG, beschränkt auf folgende Bedingungen:
1. Gilt nicht für Verfahren nach Abgabenordnung (AO), Sozialgesetzbüchern (SGB), Ordnungswidrigkeitengesetz (OWIG), Baugesetz (BauG), Sächsische Bauordnung (SächsBO), Baunutzungsverordnung (BauNVO) und Verfahren, bei denen, ein persönliches Erscheinen erforderlich ist.
2. Gilt nicht für privatrechtliche und sonstige Angelegenheiten (z.B. Miet-, Pacht- und Leihverträge, Kaufverträge usw.)
3.Zugelassen sind nur DE-Mails mit Absenderauthentifizierung (§5 Abs. 5 DE-Mailgesetz). Damit wird ein Schriftformerfordernis erfüllt (Ersatz der qualifizierten elektronischen Signatur).
4. Mit der Zusendung einer DE-Mail an die DE-Mail-Adresse der Stadt Reichenbach gibt der Absender seine DE-Mail-Adresse als Zugangseröffnung für das jeweilge Verfahren bekannt. An diese Adresse kann die Stadtverwaltung ihrerseits DE-Mails rechtswirksam zustellen.
5. Generell dürfen die Dokumente keinen ausführbaren Code enthalten (z. B. Makros).
6. Versenden Sie die DE-Mail als "Einschreiben", um eine Versandbestätigung zu erhalten.
7. Notwendige Angaben, die in der DE-Mail enthalten sein müssen:

  • zustellungsfähige Postanschrift des Absenders für das Verfahren,
  • konkrete Bezeichnung des Verfahrens,
  • wenn vorhanden das Aktenzeichen des Verfahrens.

8. DE-Mails können nicht in Stellvertretung für Andere verwendet werden (Ausnahme: es liegt eine entsprechende Vollmacht vor).

Dateiformate

 Standardmäßig werden folgende Dateiformate verarbeitet:

  • einfacher Text *.txt (UTF8)
  • Textverarbeitung Microsoft Word ab Version 2007 *.docx
  • Rich Text Format *.rtf
  • nicht veränderbare Dokumente *.pdf 1.7 oder PDF/A-3
  • Grafik JPEG Bilder *.jpg, *.jpeg
  • Tabellendokument Microsoft Excel 2007 *.xlsx
  • Nachrichten dürfen eine Gesamtgröße von 10 MB nicht überschreiten
  • Die Übermittlung qualifiziert signierter Dokumente ist unter Einhaltung des Standards PKCS#7 zulässig.

Sofern eine Nachricht nicht verarbeitbar ist, werden Sie vom Empfänger darüber informiert.