Erhaltungssatzungsgebiet

Erhaltungssatzungsgebiet "Gründerzeitstadt"

Die Erhaltungssatzung der Stadt Reichenbach hat zum Ziel, die städtebauliche Eigenart des Gründerzeitgebietes aufgrund seiner vorhandenen hochwertigen städtebaulichen Gestalt zu bewahren und fortzuentwickeln.
Diese Satzung trat mit ihrer vollständigen Bekanntmachung am 30.10.1992 in Kraft.

Besonderen städtebaulichen Schutz erfahren folgende Gebäudeteile:

  • Dach (Form, Material...) sowie Dachaufbauten (Gauben, Zwerchgiebel...)
  • Fassade (Putzstruktur, Farbigkeit ...)
  • Fenster (Material, Gliederung ...)
  • Sockel und Hauseingangsbereiche

Als Orientierungshilfe für die städtebauliche Gestaltung bei Sanierungen und Modernisierungen zur Bewahrung ortstypischer und historischer Bauformen steht die Gestaltungsfibel für die Altstadt zur Verfügung. (Im Original in der Bibliothek oder im Stadtplanungsamt einsehbar.)

Die Zuständigkeit für die Erteilung der satzungsrechtlichen Genehmigung für Vorhaben gemäß § 172 BauGB liegt beim FB 2, SG Stadtplanung.

Weiterführende Informationen erhalten Sie im Bürgerservice unter der Lebenslage Sanierungs-/Erhaltungs-/Stadtumbaugebiet.