Bauleitplanung

Der Begriff Bauleitplaung stammt aus dem Baugesetzbuch (BauGB).
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe dieses Gesetzbuchs vorzubereiten und zu leiten.
Zu diesem Zweck erstellt die Stadt Reichenbach Bauleitpläne. 

Bauleitpläne werden in 2 Kategorien eingeteilt: den Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und den Bebauungsplan bzw. den Vorhaben- und Erschließungsplan (verbindlicher Bauleitplan).