Sanierungsgebiete

30 Jahre Stadtsanierung - Reichenbach im Wandel der Zeit

Bereits im August 1991 wurde aus förderrechtlicher Sicht das Sanierungsgebiet "Stadtzentrum" in das Landessanierungsprogramm und in das Bund-Länder-Programm aufgenommen.

Im Jahr 2020 wurde im Rahmen des Jubiläums "30 Jahre Stadtsanierung" die erfolgreiche Arbeit der Städtebauförderung in Form einer Broschüre und einer Ausstellung gewürdigt. 

Die folgenden Ausstellungstafeln zeigen einen kurzen Abriss über die wichtigsten Eckpunkte der Entwicklung unserer (Innen-)stadt sowie exemplarische Orte und Ansichten der Stadtentwicklung seit 1990. Das Förderprogramm Sanierungsgebiet ist nunmehr beendet. Laut Abschlussbescheid wurden insgesamt Ausgaben in Höhe von 26,2 Mio. Euro getätigt (dav. Zuwendungen von Bund/Land in Höhe von rund 17 Mio. Euro und Eigenanteil Stadt Reichenbach von etwa 9,2 Mio. Euro).

Informationstafeln zu "30 Jahre Stadtsanierung - Reichenbach im Wandel der Zeit"

Sanierungsgebiet Nr. 1 "Stadtzentrum"

Von 1993 bis 2023 gab es in Reichenbach das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet 1 "Stadtzentrum", das 21 Hektar umfasste. In diesem Gebiet galten besondere Vorschriften nach dem Baugesetzbuch, welche u.a. bei Baumaßnahmen, Grundstücksverkäufen/ Grundstücksbeleihungen zu beachten waren.

Die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen umfasste Ordnungs- und Baumaßnahmen (gemäß §147 und §148 BauGB).

Der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung vom 06.11.2023 die Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des „Sanierungsgebietes Nr. 1“ (Stadtzentrum).

Amtliche Bekanntmachung

Dies bedeutet u.a., dass dem Grundbuchamt die Aufhebung der Sanierungssatzung mitgeteilt wird und zur Löschung der Sanierungsvermerke für die von der Aufhebung betroffenen Grundstücke beauftragt wird. Da es sich um ein vereinfachtes Sanierungsverfahren gemäß § 142 Abs. 4 BauGB handelte, werden keine Ausgleichbeiträge nach § 154 BauGB erhoben.

Als Orientierungshilfe für die städtebauliche Gestaltung bei Sanierungen und Modernisierungen zur Bewahrung ortstypischer und historischer Bauformen steht die Gestaltungsfibel für die Altstadt zur Verfügung. (Im Original in der Bibliothek oder im Stadtplanungsamt einsehbar.)

Sanierungsgebiet "Stadtkern Mylau"

In seiner Sitzung vom 02.07.2018 beschloss der Stadtrat die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadtkern“ Mylau vom 14.06.2010 und der Satzung über die Erweiterung des Sanierungsgebietes „Stadtkern“ Mylau vom 19.07.2006 und erklärte gemäß § 162 Abs. Nr. 1 BauGB die Durchführung der Sanierung als beendet.

Seit dem 14.07.1993 gab es im Ortsteil Mylau das förmlich festgesetzte Sanierungsgebiet "Stadtkern Mylau", das nach einer Erweiterung im Jahr 1994 ca. 14 Hektar umfasste. Auch hier galten die besonderen Vorschriften nach dem Baugesetzbuch (BauGB).

Erfüllung der Sanierungsziele

Seit Aufnahme in das Programm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ (SEP) im Jahr 1998 kann die Stadt zum Abschluss des Sanierungsverfahrens auf gute Ergebnisse verweisen.

Insgesamt flossen in den vergangenen Jahren 4,9 Mio € davon Bund 1,67 Mio €, davon Land 1,67 Mio €, davon Eigenmittel 1,56 Mio € in das Mylauer Sanierungsgebiet. Zum Beispiel wurden 8 Straßen- und Wegebaumaßnahmen umgesetzt. Die Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung von Straßen, Wegen und Plätzen konnte fast vollständig realisiert werden. Zwei innerstädtische Plätze wurden neugestaltet, der Markplatz und der Vorplatz der Stadtkirche Mylau. Ein Teil der Stützmauer an der Burg wurde grundlegend saniert.

Mit 19 privaten Bauherren wurden Modernisierungsvereinbarungen abgeschlossen. 8 private und gemeindeeigene Grundstücke wurden freigelegt.

Drei Gemeinbedarfseinrichtungen wurden saniert und modernisiert bzw. neu errichtet. (Burg Mylau, Bauhof, Rathaus). Herausragende Einzelmaßnahme ist zweifellos die umfassende Sanierung der denkmalgeschützten Burg Mylau. In mehreren Bauabschnitten wurden der Rote Turm, der Uhrenturm, das Gärtnerhaus und die Wehrmauer saniert und instandgesetzt. Allein für diese Maßnahmen flossen rund 679.000,00 Euro an Fördergeldern (3/3).

Mit Abschluss der Sanierungsmaßnahme sind gemäß § 154 Abs. 1 BauGB Ausgleichsbeträge von den Eigentümern, deren Grundstücke im Sanierungsgebiet liegen, zu erheben. Diese Beträge konnten gemäß § 154 Abs. 3 BauGB weitgehend vorzeitig abgelöst werden. Dieser Ablösungsprozess wurde im Jahr 2014 eingeleitet und bis Ende 2015 wurden für 122 Grundstücke die Ausgleichsbeträge vorzeitig abgelöst. Von den insgesamt zu veranlagenden 210 Grundstücken waren demnach noch für ca. 90 Grundstücke die Ausgleichsbeträge per Bescheid nach Aufhebung der Sanierungssatzung zu erheben. Die Versendung der Bescheide erfolgte im November/Dezember 2023.