Fördermöglichkeiten

Förderprogramm Regionales Wachstum

Mit der Richtlinie Regionales Wachstum unterstützt die Sächsische Staatsregierung gezielt kleine Unternehmen in den Landkreisen des Freistaats Sachsen bei Investitionen.

Mit der Förderung sollen Investitionsanreize gegeben werden, um die Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu verbessern. Diese sollen dadurch in die Lage versetzt werden, z. B. neue Produkte oder Dienstleistungen anzubieten, ihre Angebotsqualität zu verbessern, Prozesse zu optimieren oder auch ihren Umsatz auszuweiten. Gleichzeitig leistet das Förderprogramm einen Beitrag zur Digitalisierung, z. B. bei der Anschaffung moderner Maschinen und Anlagen.

Wer wird gefördert?

Kleine Unternehmen

  • des produzierenden Gewerbes, des Handwerks, des Einzelhandels, der Beherbergung und Gastronomie, des Dienstleistungsbereiches,
  • der freien Berufe, insbesondere technische und naturwissenschaftliche Berufe, Informations- und Kommunikationsberufe, sowie der Kultur- und Kreativwirtschaft,

mit überwiegend regionalem Absatz, soweit diese nicht unter die Förderausschlüsse für einzelne Branchen / Wirtschaftszweige fallen

Vorhaben auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen, außerhalb der Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz

Was wird gefördert?

  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte
  • Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte
  • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue zusätzliche Produkte
  • grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte

Voraussetzungen

  • das Investitionsvorhaben dient der Steigerung der betrieblichen Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit (z. B. Angebotserweiterung, Umsatzausweitung, Prozessoptimierung, Verbesserung der Angebotsqualität)
  • das Investitionsvolumen beträgt mindestens 20 000 EUR
  • die Produkte und Leistungen des Antragstellers werden überwiegend innerhalb eines Radius von 50 Kilometern um die zu fördernde Betriebsstätte abgesetzt
  • der jahresdurchschnittliche Investitionsbetrag übersteigt die in den letzten drei Jahren durchschnittlich verdienten Abschreibungen - ohne Berücksichtigung von Sonderabschreibungen - um mindestens 50 Prozent oder der Investitionsbetrag beträgt mindestens 10 Prozent des jahresdurchschnittlichen Umsatzes der letzten drei Jahre (gilt nicht für die Errichtung einer neuen Betriebsstätte)
  • das Vorhaben soll grundsätzlich innerhalb von 24 Monaten durchgeführt werden
  • die zum Zeitpunkt der Antragstellung vorhandenen Dauerarbeitsplätze müssen für mindestens drei Jahre nach Beendigung des Vorhabens erhalten und besetzt bleiben
  • die geförderten Wirtschaftsgüter müssen für mindestens drei Jahre nach Abschluss des Vorhabens im Unternehmen verbleiben

Förderung von Klein- und Kleinstunternehmen

Im Rahmen des Förderprogramms EFRE - "Nachhaltige Stadtentwicklung 2014 - 2020" konnte die Stadt Reichenbach im Vogtland Klein- und Kleinstunternehmen bei der Ansiedlung, Umbau-, Erweiterungs- und Sanierungsarbeiten innerhalb des Fördergebiets unterstützen.

Hierfür wurden den Unternehmen Gelder der Europäischen Union sowie der Stadt Reichenbach ausgezahlt.

Der Fördersatz für die Maßnahmen betrug dabei 40%, für die Schaffung neuer Arbeitsplätze sogar 50% der förderfähigen Investitionskosten.

Im Zeitraum von September 2016 bis Juni 2020 gingen 48 Anträge ein. Nach Prüfung und Beschluss der Stadträte konnten insgesamt über 43 Anträge mit einem Antragsvolumen von rund 623.000 Euro positive Förderbescheide an die Unternehmen ausgestellt werden.

Durch das Programm konnten 8 Unternehmen bei der Existenzgründung und 2 Unternehmen bei der Geschäftsübernahme unterstützt werden. Weiterhin wurden bei 33 Unternehmen Umbau-, Erweiterungs- und/oder Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt.

Mit Hilfe der Modernisierungsarbeiten konnte der Kohlenstoffdioxid-Ausstoß verringert und Unternehmensprozesse nachhaltig gestaltet werden. Arbeitsplätze konnten an aktuelle Arbeitsschutzbestimmungen angepasst und optimiert werden. Die Anschaffung neuer Techniken verbessert den Arbeitsablauf und bietet den Unternehmen Alleinstellungsmerkmale die langfristig die Wettbewerbsfähigkeit sichern. 27 Arbeits- bzw. Ausbildungsplätze wurden neu geschaffen, zahlreiche weiter Arbeitsplätze konnten dauerhaft gesichert werden. Einwohner oder andere Unternehmen auch außerhalb des Fördergebiets können somit mit ortsnah benötigten Produkten oder Dienstleistungen versorgt werden. Ein weiterer positiver Nebeneffekt der neu gegründeten und modernisierten Unternehmen ist der Anstieg der Lebensqualität vor Ort.

Die Antragsteller haben im Rahmen der Ansiedlung, Umbau-, Erweiterungs- und Sanierungsarbeiten insgesamt 1.712.861,58 Euro investiert. Mit Hilfe des Förderprogramms war es der Stadt Reichenbach möglich, eine Unterstützung in Höhe von 570.238,65 Euro an die Unternehmen weiterzureichen.

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

Gemeinsam unterstützen Bund und Länder Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft, die einer ausgewogenen Wirtschaftsinfrastruktur zugutekommen.
Ziel der Förderung ist es, wettbewerbsfähige Arbeitsplätze zu schaffen und dauerhaft zu sichern.

  • Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte
  • Ausweitung der Produktion (Diversifizierung) oder grundlegende Änderung des gesamten Produktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte
  • Erwerb eines Betriebes, der stillgelegt oder von Silllegung bedroht ist

Die Förderung wird je nach Größe des Unternehmens bis zu 30% als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung) gewährt. Der Förderantrag muss vor Begin des Vorhabens gestellt werden.

Fördervoraussetzungen:

  • der Sitz des Unternehmens bzw. der zu fördernden Betriebsstätte befindet sich in Sachsen oder die bestehende Absicht, eine Betriebsstätte in Sachsen zu unterhalten
  • überregionaler Absatz
  • Investitionsvolumen von mind. 70.000 €
  • mind. 25 % beihilfefreier Eigenbeitrag zur Finanzierung

von der Förderung ausgeschlossen:

  • Kosten des Grundstückerwerbes,
  • Ersatzbeschaffung von Wirtschaftsgütern,
  • Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Fahrzeugen,
  • in der Regel gebrauchte Wirtschaftsgüter,
  • geringwertige Wirtschaftsgüter, welche im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG im Anschaffungsjahr in voller Höhe abgeschrieben werden,
  • Investitionen in nicht betriebsnotwendige Einrichtungen,
  • Bauzeitzinsen,
  • gemietete und geleaste bewegliche Wirtschaftsgüter, deren Miet- oder Leasingvertrag nicht den Erwerb des Wirtschaftsgutes vorsehen,
  • und weitere

Arbeitsplatzunterstützung des Planungszweckverbandes (PIA)

Der Planungszweckverband "Industrie- und Gewerbegebiet Autobahnanschlußstelle Reichenbach/Vogtl." fördert die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen. Die Unterstützung wird als nichtrückzahlbarer Zuschuss nur im Zusammenhang mit Grundstücksankäufen in den PIA I - III - Gebieten gewährt.

Voraussetzungen für einen Zuschuss:

  • neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse
  • unbefristete Arbeitsverhältnisse
  • Arbeitszeit von mindestens 30 Wochenarbeitsstunden

Der Regelzuschuss beträgt:

  • bei Neuschaffung von Arbeitsplätzen: 3,00 €/m²
  • bei Arbeitsplatzerhalt: 1,00 €/m²

Der Regelzuschuss setzt voraus, dass mindestens ein Arbeitsplatz pro 500 m² Bruttogrundstücksfläche am Standort neu geschaffen bzw. erhalten wird. Abweichungen werden entsprechend anteilig berechnet. Die Zuschusshöchstsätze sind jedoch zu beachten.

Die Zuschusshöchstsätze betragen:

  • bei Neuschaffung von Arbeitsplätzen: 4,00 €/m²
  • bei Arbeitsplatzerhalt: 2,00 €/m²

Die Bedingungen gelten mindestens 10 Jahre und sind in diesem Zeitraum jederzeit nachzuweisen. Näheres regelt § 4a der Verbandssatzung in der Fassung der 10. Änderungssatzung.