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Sachsens Service-Portal - Amt 24
zurück zur ÜbersichtHaftpflichtschäden
Allgemeine Informationen
Schadenersatzansprüche an die Stadt Reichenbach aus Personen- und/oder Sachschäden sind unmittelbar nach der Entstehung im Sachgebiet Zentrale Dienste geltend zu machen.
Hinweise
Ihre Ansprüche können Sie persönlich oder schriftlich (formlos) unter Angabe von Datum, Uhrzeit, Schadenort und genauer Schilderung des Schadenherganges geltend machen.
Falls erforderlich, werden noch erforderlichen Daten bei Ihnen nachfragen.
Gebühren
gebührenfrei