Innenstadt

Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ (ZIZ)

Für viele Städte und Gemeinden stellen tiefgreifende Veränderungen eine stetig wachsende Herausforderung dar. Ein anhaltender Strukturwandel im innenstädtischen Einzelhandel und der daraus folgende hohe Grad an Leerstand führen zu einem Trading-Down-Effekt, der durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie zusätzlich verstärkt wurde. Aufgrund des hohen Handlungsbedarfes hinsichtlich dieser Thematik wurde das Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ ins Leben gerufen, um Städte und Gemeinden bei der Erarbeitung innovativer Konzepte und Handlungsstrategien sowie bei deren Umsetzung zu unterstützen.

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) setzt das Bundesprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) um. Städte und Gemeinden waren aufgerufen, dem BBSR bis zum 17.09.2021 Projektvorschläge für innovative Konzepte und Handlungsstrategien zur Stärkung der Resilienz und Krisenbewältigung einzureichen. Nach einer Phase der Antragsqualifizierung wurden bis Ende Oktober 2022 Zuwendungsbescheide für insgesamt 228 Kommunen aus ganz Deutschland erteilt, so auch der Stadt Reichenbach.

Ziel des Programms ist es, Städte und Gemeinden bei der Bewältigung akuter und auch struktureller Problemlagen in den Innenstädten, Stadt- und Ortsteilzentren zu unterstützen, indem diese als Identifikationsorte der Kommune zu multifunktionalen, resilienten und kooperativen Orten (weiter)entwickelt werden. Die geförderten Handlungsstrategien sollen insbesondere auch in experimentellen Verfahren und Formaten - mit sinnvoller Verzahnung zur Bund/Länder-Städtebauförderung - einen Beitrag für eine zukunftsfähige Transformation der Zentren leisten. Insgesamt stehen bis 2025 250 Mio. Euro für die Programmbegleitung und Vorhaben zur Verfügung.

Fördergegenstände:

  • Innovative Konzepte und Strategien zur Bewältigung des Strukturwandels in den Stadt- und Ortsteilzentren,
  • Machbarkeitsstudien, Beratungen und Planungen für die Aufwertung und Nachnutzung einzelner betroffener Standorte,Aufbau und/oder Ausbau neuer innenstadtbezogener Kooperationen,
  • Verfügungsfonds für investive und nicht-investive Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung der Innenstädte und Zentren,
  • die vorübergehende Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen, mit dem Ziel, zukunftsfähige, frequenzbringende Nutzungen in der Startphase zu unterstützen,
  • der Zwischenerwerb für maximal drei Jahre von leerstehenden Immobilien, die durch Lage oder Erscheinungsbild eine besondere Bedeutung für das Zentrum haben,
  • Maßnahmen des Innenstadtmarketings und der Öffentlichkeitsarbeit, geringfügige baulich-investive Maßnahmen (max. 30 % der Fördersumme).

Reichenbach hat mit dem Förderbescheid vom 17.10.2023 die Zusage über Fördergelder von bis zu 738.900,00 Euro erhalten. Damit soll das ehemalige Kinderkaufhaus als Identifikationsort für alle Gäste und Generationen Reichenbachs wiederbelebt werden. Die Reaktivierung des ehemaligen Kinderkaufhauses soll an diesem bedeutsamen Standort eine Signalwirkung entfalten. Ziel ist es, mit Aktivierung der Immobilie in der Innenstadt einen besonderen Fokus zu schaffen, um einen Investor für diese zu finden.

Im Rahmen der Ideenfindung und Ausgestaltung konkreter förderfähiger Vorhaben im gesamten Fördergebiet wird auf eine aktive Akteursbeteiligung gesetzt und die Grundlage geschaffen, dass eine hohe Identifikation und Umsetzungsbereitschaft für die Strategie und Ziele der Innenstadtentwicklung erreicht wird. Die Innenstadt soll wieder lebendig und die Aufenthaltsqualität deutlich verbessert werden. Die Tendenz weg von der reinen Einkaufsstadt hin zur Erlebnisstadt soll gefördert und unterstützt werden. Multifunktionale Erprobungskonzepte als Start-Ups oder auch ein Show-Room für das neu geschaffene Reichenbacher Online-Kaufhaus sollen zunächst Interesse für neue Geschäftsideen wecken.

Eine kontinuierliche Anlaufstelle, Diskussionsplattform und Ausstellungsflächen sorgen für regen Austausch zu Langfrist-Konzepten. Das Büro des neu gegründeten City-, Leerstands- und Flächenmanagements soll im ehemaligen Kinderkaufhaus angesiedelt werden. Ebenso sollen zukunftsfähige digitale Möglichkeiten entwickelt und genutzt werden, um die Bürgerbeteiligung zu politischen und gesellschaftlichen Themen zugänglicher und benutzerfreundlich zu gestalten. Auch die Erarbeitung eines Innenstadtkonzeptes sowie die Vertiefung bereits bestehender Konzepte sind Teil des Gesamtprojektes.  

Kinderkaufhaus

Nach erfolgten Umbaumaßnahmen im Erdgeschoss des ehemaligen Kinderkaufhauses kann dieses nun seit dem 9. April 2024 für alle Besucher der Stadt geöffnet werden. Während der Öffnungszeiten können die 4 verfügbaren Arbeitsplätze individuell genutzt werden. In kleinen Sitzgruppen kann man sich austauschen und die flexibel einsetzbaren Tische lassen sich für alle Arten von Diskussionsforen im großen Raum arrangieren. Für Kinder wurde eine Spielecke eingerichtet. 

Neben dem Innenstadtmanagement wird auch die Wirtschaftsförderung und der Innenstadtverein regelmäßig im Kinderkaufhaus anzutreffen sein. Während der Programmlaufzeit können Jugendliche die Angebote der mobilen Jugendarbeit  im Kinderkaufhaus wahrnehmen. Verschiedene Projekte mit Wirkung auf die Innestadt sollen vom Kinderkaufhaus aus koordiniert und umgesetzt werden. Unterschiedlichste Workshops für alle Altersgruppen der Stadtbewohner/ und -nutzer sollen im Kinderkaufhaus zu einem festen Bestandteil werden.

Verfügungsfonds

Die Teilnahme am Bundesprogramm „ZIZ“ ermöglicht es der Stadt unter anderem, einen sogenannten „Verfügungsfonds“ für die Innenstadt einzurichten. Aus den Mitteln des Verfügungsfonds (30.000 Euro), die einem Gremium aus Akteuren der Innenstadt zur Verfügung gestellt und nicht von der Stadtverwaltung Reichenbach verwaltet werden, können Ideen wie beispielsweise die Gestaltung von Aufenthaltsflächen, Begrünung der Innenstadt, Veranstaltungen und Workshops, Wettbewerbe, Marketing und vieles mehr verwirklicht werden.

Engagierter Bürgerinnen und Bürger, Gewerbetreibende und Vereine können jetzt mitentscheiden, wie sich die Innenstadt in den kommenden Jahren weiterentwickelt. 

Dem Aufruf zur Mitwirkung im Gremium des Verfügungsfonds folgten 14 Personen. Diese können nun selbst konkrete Ideen formulieren oder über die eingereichten Vorschläge entscheiden. Das Entscheidungsgremium wird sich voraussichtlich zwei Mal jährlich treffen, um die Anträge für die jeweilige Förderperiode (ca. vier bis sechs Monate) zu beschließen. Die Vorauswahl und Bereitstellung aller Unterlagen übernimmt die Stadtverwaltung Reichenbach auf Grundlage der im März 2024 beschlossenen Richtlinie. Somit kann das Gremium seinen Fokus auf die Vorhaben legen, anstatt sich mit förderrechtlichen Vorgaben befassen zu müssen. 

Sie haben eine konkrete Idee zur Verwendung der Mittel aus dem Verfügungsfonds und möchten diese umsetzen? Bitte reichen Sie Ihren Projektantrag mittels Antragsformular ein. Das Vergabegremium entscheidet innerhalb eines Monats nach den Stichtagen 30.06.2024, 31.10.2024 und 28.02.2025 über die Vergabe der Zuschüsse. Insgesamt stehen für die Projektlaufzeit 30.000 Euro zur Verfügung. Die Antragsteller müssen 50 % der Projektkosten selbst bereitstellen.

Die finanziellen Mittel werden aus dem ZIZ-Programm, der Stadt Reichenbach und von externen Dritten bereitgestellt.

Für das Programm ist vorerst eine Laufzeit bis zum 31. August 2025 vorgesehen.

Schaufensterflächen

Im Rahmen des ZIZ-Programmes besteht die Möglichkeit, Schaufensterflächen von leerstehenden Gewerbeflächen im Fördergebiet durch die Stadt anzumieten. Im Schaufenster können sich Unternehmen, Vereine und Verbände präsentieren.

Die Schaufenster sollen ein einheitliches Layout erhalten und können mit eigenen Produkten und Informationen individuell und saisonal gestaltet werden. Weiterhin wird im Schaufenster ein Monitor angebracht, der sowohl über den „Aussteller“, als auch über das Gewerbeobjekt und das Bundesprogramm informiert. 

So erhalten verschiedenste Akteure auch außerhalb des ZIZ-Fördergebietes eine Plattform sich zu präsentieren, Besucher der Stadt können regelmäßig neu gestaltete Schaufenster entdecken und Hauseigentümern wird die Möglichkeit eingeräumt, auf Ihre leerstehende Gewerbefläche aufmerksam zu machen.

Die Gestaltung der Schaufenster wird federführend durch die Stadt erfolgen. Die Akteure sind eingeladen, eigene Vorstellungen beizutragen. Die Besitzer der Ladenflächen erhalten von der Stadt eine Aufwandsentschädigung, sodass die Akteure die Schaufensterflächen kostenfrei für ein Quartal nutzen können.
Kann durch diese Aktion ein dauerhafter Mieter für das Gewerbeobjekt gefunden werden, wird die Schaufensteraktion in einem neuen Objekt fortgeführt.

Sie möchten Ihr Unternehmen, Ihren Verein oder Verband präsentieren oder eine Schaufensterfläche für das Projekt anbieten? Die Abteilung der Wirtschaftsförderung steht Ihnen bei Anfragen gern zur Verfügung!