Steuerhebesätze

Hebesatz Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer
Stadt Reichenbach 400 v.H. 450 v.H. 410 v.H.
Gemeinde Heinsdorfergrund 300 v.H. 350 v.H. 390 v.H.
Stadt Lengenfeld 375 v.H. 427,5 v.H. 390 v.H.

Hinweis

Die Steuerhebesätze der Stadt Reichenbach gelten für das Gewerbegebiet Ost - B 173.

Für das Gewerbegebiet Kaltes Feld sowie die Industrie- und Gewerbegebiete Autobahnanschlußstelle Reichenbach/Vogtl. I und II kommen die Steuerhebesätze der Gemeinde Heinsdorfergrund zur Anwendung, da sich diese auf der Gemarkung Unterheinsdorf befinden.

Das neue Industrie- und Gewerbegebiet PIA III Gebiet ist auf der Gemarkung Schönbrunn gelegen. Deshalb gelten dafür die Steuerhebesätze der Stadt Lengenfeld.