Lärmaktionsplanung

Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Verfahren der Lärmaktionsplanung gem. §47d Bundesimmissionsschutzgesetz

Lärmkartierung 2022

Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) hat 2022 die Lärmbelastung entlang von stark befahrenen Hauptverkehrsstraßen untersuchen lassen. Die daraus resultierenden Lärmkarten samt Anzahl der lärmbetroffenen Anwohner je Gemeinde stehen seit Juni 2023 für jedermann auf der Webseite des LfULG zur Verfügung.

https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html

Für Reichenbach wurden folgende Abschnitte kartiert:
• ein 1,7 Kilometer langer Abschnitt an der A 72
• ein 4,5 Kilometer langer Abschnitt an der B 173 und
• ein 2,7 Kilometer langer Abschnitt an der B 94
• ein 2,2 Kilometer langer Abschnitt an der S 299 (Mylau)
• ein 1,5 Kilometer langer Abschnitt an der B 94/ B173

Betroffene Bürgerinnen und Bürger können sich in den veröffentlichten Lärmkarten über die Höhe der Lärmbelastung informieren, der sie an ihrem Wohnort ausgesetzt sind. Schwerpunkte der Geräuschbelastung sind in sogenannten »Hot-Spot-Karten« gesondert ausgewiesen.

Zur Einordnung: Neu ist, dass die Lärmkarten erstmals nach europaweit einheitlichen, an den aktuellen Stand der Technik angepassten Berechnungsmethoden erstellt wurden. Das hat zur Folge, dass sowohl die Lärmkarten als auch die Betroffenenzahlen nicht mit den Ergebnissen früherer Lärmkartierungen vergleichbar sind. Selbst wenn sich dadurch die ermittelten Geräuschpegel und die Zahl der belasteten Menschen aufgrund der neuen Berechnungsmethode erhöht haben, haben sich die in den Lärmkarten identifizierten Belastungsschwerpunkte nicht verändert.

Im nächsten Schritt muss sich jede von der Lärmkartierung betroffene Gemeinde, also auch die Stadt Reichenbach, im Rahmen einer Lärmaktionsplanung (LAP) mit der örtlichen Lärmsituation auseinandersetzen und die Öffentlichkeit in den Prozess einbinden. Die Lärmaktionsplanung muss bis zum 18. Juli 2024 abgeschlossen sein. Die Stadt Reichenbach wird mit dem Prozess im Sommer 2023 beginnen. Im ersten Schritt ist die Beauftragung eines externen Planungsbüros zur fachlichen Unterstützung für die Erstellung der LAP zu vollziehen.

Fertigstellung und Beschluss des Lärmaktionsplans ohne Maßnahmenplan

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 05.11.2018 den Lärmaktionsplan (LAP) ohne Maßnahmenplan beschlossen.

Vorangegangen war die Beauftragung des Büros GAF Zwickau mit den Schritten 4-7 gemäß der Handlungsanleitung für die kommunale Lärmaktionsplanung des Sächs. Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfLUG).

Der vom Büro erarbeitete LAP-Bericht (incl. „Hot-Spot“-Steckbriefen) lag vom 27.08.2018 – 28.09.2018 in der Stadtverwaltung Reichenbach, Fachbereich 2 Bau und Stadtentwicklung, Zimmer 223, Markt 1, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Auch über die städtische Homepage war der Bericht aufrufbar. Es gingen keine abwägungsrelevanten Hinweise oder Einwendungen ein.

Der Bericht wird Bestandteil des städtischen Lärmaktionsplans.

In einem wiederkehrenden 5-Jahres-Zyklus sind die Gemeinden zur Erstellung von Lärmkarten und einer Lärmaktionsplanung gemäß o.g. Rechtsvorschriften verpflichtet.

Die Lärmaktionsplanung ist daher einer ständigen Überprüfung und Fortschreibung unterlegen. Die LAP ist als kontinuierlicher Prozess anzusehen, bei dem ständig eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit, die Neu-Beurteilung der Lärmsituation und neue rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigt werden müssen.   

Der Lärmaktionsplan selbst ist keine eigenständige Rechtsgrundlage für eine Maßnahmenumsetzung. Er entfaltet eher eine verwaltungsinterne Bindungswirkung und ist abwägungsrelevant z.B. bei bauplanungsrechtlichen Maßnahmen. 

Die nächste Lärmkartierung steht im Jahr 2022 sowie die Fortschreibung des Lärmaktionsplans im Jahr 2023 an.