Lärmaktionsplanung

Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Verfahren der Lärmaktionsplanung gem. §47d Bundesimmissionsschutzgesetz

Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung 2024

In einem ständig wiederkehrenden Zyklus sind die Gemeinden zur Erstellung einer Lärmaktionsplanung gemäß o.g. Rechtsvorschriften verpflichtet. Die Verpflichtung bezieht sich grundsätzlich auf die im Rahmen der Lärmkartierung 2022 erfassten Hauptlärmquellen, d.h. auf Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen im Jahr. In den Aktionsplänen sind unter Beteiligung von Öffentlichkeit und Fachbehörden Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung festzuschreiben.
Durch die zuständigen Gemeinden sind die per Gremienbeschluss verabschiedeten Lärmaktionspläne dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) spätestens bis zum Berichtstermin 18. Juli 2024 zu übermitteln.

Zur fachlichen Unterstützung für die Erstellung der LAP wurde im September 2023 als externes Planungsbüro die Firma GAF GmbH aus Zwickau beauftragt. Diese Firma hatte bereits in 3 vorangegangenen Stufen die Kartierung für die betroffenen Straßen in Reichenbach vorgenommen und die LAP im Jahr 2018 erarbeitet. Die Firma hat sowohl nach europäischen als auch nach den nationalen Berechnungsmethoden (CNOSSOS/ RLS 19) an den betroffenen Abschnitten Rasterlärmkarten erstellt. Für die Bereiche mit besonderer Geräuschbelastung wurden Lärmkarten mit Lärmkennziffern und dazugehörige Steckbriefe für die Hot-Spot-Bereiche angefertigt. Diese können aufgerufen werden -> siehe Klappboxen (Lärmkarten nach RLS 19, Lärmkarten mit Lärmkennziffern, Hot-Spot-Steckbriefe)

Die Karten und die Hot-Spot-Steckbriefe bilden die (Diskussions-)Grundlage für den Entwurf zum Reichenbacher LAP. Bis 03.05.2024 können Hinweise und Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Reichenbach, Fachbereich 2, Markt 1, 08468 Reichenbach schriftlich oder per-E-Mail (an beger@reichenbach-vogtland.de) abgegeben werden.

Zum Verfahren wird eine Bürgerversammlung bzw. Infoveranstaltung am Montag den 22.04.2024 um 17.30 Uhr im Ratssal der Stadt Reichenbach (Markt 1) stattfinden. 

Lärmkartierung 2022

Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) hat 2022 die Lärmbelastung entlang von stark befahrenen Hauptverkehrsstraßen untersuchen lassen. Die daraus resultierenden Lärmkarten samt Anzahl der lärmbetroffenen Anwohner je Gemeinde stehen seit Juni 2023 für jedermann auf der Webseite des LfULG zur Verfügung.

https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html

Für Reichenbach wurden folgende Abschnitte kartiert:
• ein 1,7 Kilometer langer Abschnitt an der A 72
• ein 4,5 Kilometer langer Abschnitt an der B 173 und
• ein 2,7 Kilometer langer Abschnitt an der B 94
• ein 2,2 Kilometer langer Abschnitt an der S 299 (Mylau)
• ein 1,5 Kilometer langer Abschnitt an der B 94/ B173

Betroffene Bürgerinnen und Bürger können sich in den veröffentlichten Lärmkarten über die Höhe der Lärmbelastung informieren, der sie an ihrem Wohnort ausgesetzt sind. Schwerpunkte der Geräuschbelastung sind in sogenannten »Hot-Spot-Karten« gesondert ausgewiesen.

Zur Einordnung: Neu ist, dass die Lärmkarten erstmals nach europaweit einheitlichen, an den aktuellen Stand der Technik angepassten Berechnungsmethoden erstellt wurden. Das hat zur Folge, dass sowohl die Lärmkarten als auch die Betroffenenzahlen nicht mit den Ergebnissen früherer Lärmkartierungen vergleichbar sind. Selbst wenn sich dadurch die ermittelten Geräuschpegel und die Zahl der belasteten Menschen aufgrund der neuen Berechnungsmethode erhöht haben, haben sich die in den Lärmkarten identifizierten Belastungsschwerpunkte nicht verändert.

Im nächsten Schritt muss sich jede von der Lärmkartierung betroffene Gemeinde, also auch die Stadt Reichenbach, im Rahmen einer Lärmaktionsplanung (LAP) mit der örtlichen Lärmsituation auseinandersetzen und die Öffentlichkeit in den Prozess einbinden. Die Lärmaktionsplanung muss bis zum 18. Juli 2024 abgeschlossen sein. Die Stadt Reichenbach wird mit dem Prozess im Sommer 2023 beginnen. Im ersten Schritt ist die Beauftragung eines externen Planungsbüros zur fachlichen Unterstützung für die Erstellung der LAP zu vollziehen.