Lärmaktionsplanung

Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Verfahren der Lärmaktionsplanung gem. §47d Bundesimmissionsschutzgesetz

Bekanntgabe Beschluss Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen 2024

In seiner Sitzung vom 03.06.2024 hat der Stadtrat der Stadt Reichenbach den Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen beschlossen.

Gründe für die Lärmaktionsplanung ohne Maßnahmen ergeben sich aus folgenden Sachverhalten:
-        Lärmschutzmaßnahmen an allen kartierten Straßen liegen in der Verantwortung des zuständigen Baulastträgers (Bund bzw. Freistaat Sachsen)
-        Schulstandorte sind nicht betroffen
-        es gab im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nur sehr wenige Stellungnahmen, die auch konkret auf die belasteten Bereiche zutrafen
-        die Höhe der Lärmkennziffern liegen im Verhältnis zu anderen Städten im unteren Bereich
-        die Lärmaktionsplanung an der Haupteisenbahnstrecke obliegt dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA).

Die Lärmaktionsplan besteht aus dem Bericht, den Steckbriefen der Hot-Spot-Analysen sowie dem Meldebogen (welcher dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie zugesandt wird). Die Unterlagen sind nebenstehend oder in der Stadtverwaltung Reichenbach, Fachbereich 2, SG Stadtplanung, Rathaus Markt 1 einsehbar.

In einem ständig wiederkehrenden Zyklus sind die Gemeinden zur Erstellung einer Lärmaktionsplanung gemäß o.g. Rechtsvorschriften verpflichtet. Die Verpflichtung bezieht sich grundsätzlich auf die im Rahmen der Lärmkartierung 2022 erfassten Hauptlärmquellen, d.h. auf Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen im Jahr. In den Aktionsplänen sind unter Beteiligung von Öffentlichkeit und Fachbehörden Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung festzuschreiben.
Durch die zuständigen Gemeinden sind die per Gremienbeschluss verabschiedeten Lärmaktionspläne dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) spätestens bis zum Berichtstermin 18. Juli 2024 zu übermitteln.

Zur fachlichen Unterstützung für die Erstellung der LAP wurde im September 2023 als externes Planungsbüro die Firma GAF GmbH aus Zwickau beauftragt. Die Firma hat sowohl nach europäischen als auch nach den nationalen Berechnungsmethoden (CNOSSOS/ RLS 19) an den betroffenen Abschnitten Rasterlärmkarten erstellt. Für die Bereiche mit besonderer Geräuschbelastung wurden Lärmkarten mit Lärmkennziffern und dazugehörige Steckbriefe für die Hot-Spot-Bereiche angefertigt. Diese können aufgerufen werden -> siehe Klappboxen (Lärmkarten nach RLS 19, Lärmkarten mit Lärmkennziffern, Hot-Spot-Steckbriefe)

In der 15. KW 2024 erfolgte über die Homepage der Stadt Reichenbach nochmals ein Aufruf zur Öffentlichkeitsbeteiligung mit Hinweis auf die bereitgestellten Karten und Steckbriefe. Am 22.04.2024 fand eine Informationsveranstaltung für die Bürger im Ratssaal statt. Bis 03.05.2024 konnten Hinweise und Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Reichenbach abgegeben werden.

Lärmkartierung 2022

Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) hat 2022 die Lärmbelastung entlang von stark befahrenen Hauptverkehrsstraßen untersuchen lassen. Die daraus resultierenden Lärmkarten samt Anzahl der lärmbetroffenen Anwohner je Gemeinde stehen seit Juni 2023 für jedermann auf der Webseite des LfULG zur Verfügung.

https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html

Für Reichenbach wurden folgende Abschnitte kartiert:
• ein 1,7 Kilometer langer Abschnitt an der A 72
• ein 4,5 Kilometer langer Abschnitt an der B 173 und
• ein 2,7 Kilometer langer Abschnitt an der B 94
• ein 2,2 Kilometer langer Abschnitt an der S 299 (Mylau)
• ein 1,5 Kilometer langer Abschnitt an der B 94/ B173

Betroffene Bürgerinnen und Bürger können sich in den veröffentlichten Lärmkarten über die Höhe der Lärmbelastung informieren, der sie an ihrem Wohnort ausgesetzt sind. Schwerpunkte der Geräuschbelastung sind in sogenannten »Hot-Spot-Karten« gesondert ausgewiesen.

Zur Einordnung: Neu ist, dass die Lärmkarten erstmals nach europaweit einheitlichen, an den aktuellen Stand der Technik angepassten Berechnungsmethoden erstellt wurden. Das hat zur Folge, dass sowohl die Lärmkarten als auch die Betroffenenzahlen nicht mit den Ergebnissen früherer Lärmkartierungen vergleichbar sind. Selbst wenn sich dadurch die ermittelten Geräuschpegel und die Zahl der belasteten Menschen aufgrund der neuen Berechnungsmethode erhöht haben, haben sich die in den Lärmkarten identifizierten Belastungsschwerpunkte nicht verändert.

Im nächsten Schritt muss sich jede von der Lärmkartierung betroffene Gemeinde, also auch die Stadt Reichenbach, im Rahmen einer Lärmaktionsplanung (LAP) mit der örtlichen Lärmsituation auseinandersetzen und die Öffentlichkeit in den Prozess einbinden. Die Lärmaktionsplanung muss bis zum 18. Juli 2024 abgeschlossen sein. Die Stadt Reichenbach wird mit dem Prozess im Sommer 2023 beginnen. Im ersten Schritt ist die Beauftragung eines externen Planungsbüros zur fachlichen Unterstützung für die Erstellung der LAP zu vollziehen.