Bürgerservice A - Z
Sachsens Service-Portal - Amt 24
zurück zur ÜbersichtHöhenfeuer, offene Feuer
Allgemeine Informationen
Zur Tradition in unserer Region gehören die Brauchtumsfeuer (auch Höhenfeuer, Hexenfeuer oder Walpurgisfeuer genannt) am 30. April jeden Jahres.
Diese Feuer sind anzeigepflichtig.
Hinweise
Das geplante Feuer ist bis 10 Tage vor dem geplanten Termin auf dem nachfolgenden Formular anzuzeigen.
Rechtsgrundlagen
Formulare
Gebühren
keine
Bearbeitungsfristen
Zehn Tage