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Höhenfeuer, offene Feuer

Allgemeine Informationen

Zur Tradition in unserer Region gehören die Brauchtumsfeuer (auch Höhenfeuer, Hexenfeuer oder Walpurgisfeuer genannt) am 30. April jeden Jahres.
Diese Feuer sind anzeigepflichtig.

Hinweise

Das geplante Feuer ist bis 10 Tage vor dem geplanten Termin auf dem nachfolgenden Formular anzuzeigen.

Gebühren

keine

Bearbeitungsfristen

Zehn Tage

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