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Kinderreisepass

Allgemeine Informationen

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.  

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.  

Welches Reisedokument beantrage ich für mein Kind?  

Bei Reisen innerhalb der EU, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.  

Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig. Alle deutschen Reisepässe mit dem ICAO-Symbol auf der Vorderseite des Einbandes sind weltweit verwendbar.

Hinweise

Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig geworden ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).

Wenn das Kind sechs Jahre oder älter ist, werden seine Fingerabdrücke erfasst und ausschließlich im Chip des Ausweisdokuments gespeichert. Die Fingerabdrücke werden danach in der Behörde sowie beim Passhersteller wieder gelöscht.

Der Antrag ist vom gesetzlichen Vertreter zu stellen. Bei gemeinsamem Sorgerecht sind die Unterschriften von beiden gesetzlichen Vertretern erforderlich. Es besteht die Möglichkeit, dass zur Beantragung ein Sorgeberechtigter und zur Abholung der andere Sorgeberechtigte unterschreibt.

Rechtsgrundlagen

Passgesetz (PassG)

Erforderliche Unterlagen

Für den Antrag auf einen Reisepass oder Personalausweis für das Kind benötigen Sie:

  • 1 aktuelles biometrisches Passbild
  • Geburtsurkunde / vorhandenes Dokument
  • Kind zur Identitätsprüfung sowie Erfassung von biometrischen Daten (Fingerabdruck, aktuelle Größe, Augenfarbe)
  • Zustimmung der Sorgeberechtigten (siehe Formulare) oder Vor Ort im Bürgerbüro 
  • gegebenenfalls Nachweis gemeinsames Sorgerecht / Alleiniges Sorgerecht (wird vom zuständigen Jugendamt ausgestellt)

Gebühren

Personalausweis unter 24: 22,80€

Reisepass unter 24: 37,50 €

In dringend Fällen kann ein Expressreisepass beantragt werden, dieser ist in der Regel in 3 Werktagen verfügbar, allerdings wird für die schnelle Bearbeitung ein Zuschlag in Höhe von 32,00 € berechnet.

Bearbeitungszeit

Personalausweis: 2 bis 3 Wochen

Reisepass: 4 bis 5 Wochen

Formulare und Onlinefunktionen

Zustimmungserklärung Sorgeberechtigte