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Reisepass

Allgemeine Informationen

Der neue deutsche EU-Reisepass ist mit einem kontaktlosen Speicherelement (Chip) ausgestattet, auf dem die personenbezogenen Daten der Inhaberin / des Inhabers einschließlich des Passbilds und zweier Fingerabdrücke gespeichert sind. Dieser Chip gewährleistet zuverlässigen Schutz vor unautorisierten Zugriffen oder Manipulation. Weitere Informationen zum deutschen EU-Reisepass:

Informationen zum deutschen Reisepass

Um in bestimmte Länder ein- und  auszureisen ist es notwendig, einen Reisepass mitzuführen.
Vor der Reise sollte darauf geachtet werden, ob der Reisepass noch bzw. lange genug gültig ist. Weitere Informationen zu den Ländern finden sie auf den Internetseiten des auswärtigen Amtes:

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörigen

Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten statt der herkömmlichen 32 Seiten ausgestellt werden. Bei Beantragung eines Zweitpasses wird eine Bescheinigung des Arbeitgebers benötigt.    

Beim Empfang des Reisepasses muss ein eventuell vorhandener alter Reisepass zur Vernichtung abgegeben werden. Auf Wunsch kann der Reisepass ungültig gemacht und wieder ausgehändigt werden (z.B. als Andenken)

Hinweise

Die Ausstellung eines Reisepasses für Minderjährige bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

Der Antrag ist vom gesetzlichen Vertreter zu stellen. Bei gemeinsamen Sorgerecht sind die Unterschriften von beiden gesetzlichen Vertretern erforderlich. Es besteht die Möglichkeit, dass zur Beantragung ein Erziehungsberechtigter und zur Abholung ein Erziehungsberechtigter erscheint. Entsprechende Nachweise über die Sorgerechtsverhältnisse sind vorzulegen.

Das persönliche Erscheinen des Kindes ist immer erforderlich, da dessen Identität geprüft werden muss. Es muss auch unterschreiben, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Reisepasses 10 Jahre oder älter ist. Es ist auch zulässig, dass jüngere Kinder unterschreiben. Weiterhin ist die Aufnahme des Fingerabdruckes bei Kindern ab 6 Jahren erforderlich.

Bitte bringen Sie zur Neubeantragung ein aktuelles e-Pass-taugliches Lichtbild mit Link zur Fotomustertafel der Bundesdruckerrei 

Gültigkeit

unter 24 Jahre           sechs Jahre gültig                       
ab 24 Jahre                zehn Jahre gültig

Erforderliche Unterlagen

  • gültiges Identitätsdokument (der alte Reisepass wenn vorhanden, ansonsten der Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass) Geburtsurkunde bei Erstausstellung
  • aktuelles biometrisches Lichtbild.
  • Zusätzlich kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein, zum Beispiel Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde.

Gebühren

Reisepass
70,00 € 
unter 24 Jahren 37,50 €

48-Seiten-Reisepass
82,00 €   
unter 24 Jahren 59,50 €

Expressreisepass                    
102,00 €   
unter 24 Jahren 69,50 €

48-Seiten-Expressreisepass
114,00 €  
unter 24 Jahren 91,50 €

Bearbeitungszeit

drei bis sechs Wochen

Formulare und Onlinefunktionen

Vollmacht zur Abholung

Statusabfrage zum beantragten Reisepass

Mit der Statusabfrage können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres beantragten Dokumentes erfahren.