Bürgerservice A - Z
Sachsens Service-Portal - Amt 24
zurück zur ÜbersichtVorläufiger Personalausweis
Allgemeine Informationen
Macht ein Antragsteller glaubhaft, dass er sofort einen Personalausweis benötigt, ist ein vorläufiger Personalausweis auszustellen. In der Regel tritt dies bei Verlust des Personalausweises oder bei verspäteter Antragstellung ein.
Den Verlust können Sie z.B. durch Vorlage einer Verlustanzeige glaubhaft machen.
Hinweise
Die Gültigkeitsdauer eines vorläufigen Personalausweises ist dem jeweiligen Nutzungszweck anzupassen. Sie darf drei Monate nicht überschreiten und nicht verlängert werden.
Die Beantragung des vorläufigen Personalausweises muss grundsätzlich persönlich erfolgen. Gleichzeitig muss ein neuer Personalausweis oder Reisepass beantragt werden. Der Personalausweis soll persönlich oder, in Ausnahmefällen, durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde
- 1 aktuelles biometrisches Passbild
- ggf. Verlusterklärung
Gebühren
Die Gebühr beträgt 10,00 € und ist bei Antragstellung zu entrichten.
Bearbeitungszeit
Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt.