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Verlust eines Personalausweises

Allgemeine Informationen

Ging Ihr Ausweis verloren oder ist er gestohlen worden? Dann melden Sie den Verlust bitte zu Ihrem eigenen Schutz unverzüglich im Bürgerbüro oder bei der Polizei.

Sperren Sie die Onlineausweisfunktion

Zeigen Sie den Verlust oder Diebstahl im Bürgerbüro an, wird die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Zeigen Sie den Verlust oder Diebstahl bei der Polizei an, müssen Sie unverzüglich selbst Ihre Online-Ausweisfunktion sperren lassen, sofern Ihre Online-Ausweisfunktion eingeschaltet war. Sie können die Online-Ausweisfunktion bequem telefonisch bei der Sperrhotline sperren lassen.

Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Das Online-Ausweisen und das Vor-Ort-Auslesen sind nach der Sperrung nicht mehr möglich.

Telefonische Sperrhotline

  • Die telefonische Sperrhotline ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr unter der aus dem deutschen Fest- oder Mobilfunknetz gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar.
  • Aus dem Ausland wählen Sie bitte +49 116 116 oder +49 30 40 50 40 50 (gebührenpflichtig).
  • Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.
  • Die Online-Ausweisfunktion wird umgehend gesperrt.
  • Solange die Online-Ausweisfunktion gesperrt ist, kann sie nicht verwendet werden.

weitere Informationen erhalten Sie hier

Hinweise

Ausweis wiedergefunden?

Für den Fall, dass Sie Ihren Ausweis wiederfinden sollten und ihn weiter nutzen möchten, melden Sie das Wiederauffinden bitte persönlich Ihrem Bürgerbüro. Erst wenn Sie Ihren Personalausweis als „aufgefunden“ offiziell gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht. Danach können Sie Ihren wiedergefundenen Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.

Bitte beachten Sie: Deutschland kann nicht beeinflussen, ob und wie andere Staaten ihre nationalen polizeilichen Informationssysteme einrichten beziehungsweise ob und wie häufig diese aktualisiert werden.

Daher kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ausländische Behörden Ihren wiedergefundenen Personalausweis für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen oder ihn gar einziehen.

Wenn Sie solche potenziellen Unannehmlichkeiten beispielsweise in Ihrem Urlaub oder auf einer Dienstreise im Ausland vermeiden wollen, empfiehlt es sich bei Verlust oder Diebstahl des Ausweises, ein neues Dokument in Ihrem Bürgeramt zu beantragen und von Vornherein auf die eventuelle weitere Nutzung des Ausweises nach Wiederauffinden zu verzichten.

So lassen Sie die Online-Ausweisfunktion entsperren

Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie auch die gesperrte Online-Ausweisfunktion des Ausweises wieder aktivieren lassen. Das geht nur persönlich im Bürgerbüro. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.
Das Bürgerbüro veranlasst dann sofort das Entsperren und informiert gegebenenfalls die Polizei darüber, dass der Personalausweis wiedergefunden wurde.

Formulare und Onlinefunktionen

Unter dem folgendem Link finden Sie das Onlineformular zum gewünschten Vorgang:

Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises

Zum Abschluss des jeweiligen Vorgangs ist Ihr persönliches Erscheinen im Bürgerbüro erforderlich.

Mit dem Vorab übermittelten Daten kann Ihr Anliegen schneller bearbeitet werden.

Bei der Vorsprache informieren Sie den Mitarbeiter über den von Ihnen ausgelösten Onlinevorgang.

Gebühren

Die Verlustmeldung ist gebührenfrei.

Bearbeitungszeit

sofort