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Allgemeine Informationen
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
- selbständig oder unselbständig in eigener Person Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
- selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
Die Reisegewerbekarte wird auf Antrag ausgestellt.
Nähere Informationen erhalten Sie unter http://www.vonex.de
Rechtliche Grundlagen
- §§ 55 ff Gewerbeordnung (GewO)
- Sächsisches Verwaltungskostengesetz (SächsVwKG)
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ)
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen.
Gebühren
zwischen 50,00 € für eine befristete und 300,00 € für eine unbefristete Reisegewerbekarte
in der Regel 150,00 €
Unterlagen
Zum Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte werden benötigt:
- Bundespersonalausweis oder Reisepass
- 1 Passbild
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- aktuelle Meldebescheinigung
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- ggf. Bescheinigung des Insolvenzgerichtes