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Reisegewerbe

Allgemeine Informationen

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

  • selbständig oder unselbständig in eigener Person Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
  • selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

Die Reisegewerbekarte wird auf Antrag ausgestellt.

Nähere Informationen erhalten Sie unter http://www.vonex.de

Rechtliche Grundlagen

  • §§ 55 ff Gewerbeordnung (GewO)
  • Sächsisches Verwaltungskostengesetz (SächsVwKG)
  • Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ)

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen.

Gebühren

zwischen 50,00 € für eine befristete und 300,00 € für eine unbefristete Reisegewerbekarte
in der Regel 150,00 €

Unterlagen

Zum Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte werden benötigt:

  • Bundespersonalausweis oder Reisepass
  • 1 Passbild
  • Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • aktuelle Meldebescheinigung
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • ggf. Bescheinigung des Insolvenzgerichtes