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Sächsischer Familienpass

Allgemeine Informationen

Der Sächsische Familienpass berechtigt die Inhaber, mit ihren Kindern unentgeltlich bestimmte Einrichtungen des Freistaates Sachsen - Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser - zu besuchen.
Der Antrag wird von der zuständigen Wohnortgemeinde ausgestellt.

Hinweise

Berechtigter Personenkreis:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern
  • Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern
  • Familien mit einem kindergeldberechtigten, schwerbehinderten Kind (mind. GdB 50%), wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Kindergeldbescheid
  • Reisepass oder Personalausweis des Antragstellers

Gebühren

 gebührenfrei

Formulare

Antrag Sächsischer Familienpass

hier geht es zum Antrag

Bearbeitungszeit

Nach Vorliegen aller Unterlagen erfolgt die Ausstellung des Sozialpasses.