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Reichenbacher Sozialpass

Allgemeine Informationen

Der Reichenbacher Sozialpass ermöglicht Einwohnern der Stadt Reichenbach im Vogtland mit geringem Einkommen oder mit körperlichen Beeinträchtigungen die kostengünstige Nutzung von kulturellen und sportlichen städtischen Einrichtungen. Der Sozialpass ist eine freiwillige Leistung der Stadt Reichenbach im Vogtland.

Die Inhaber des "Reichenbacher Sozialpasses" sind berechtigt, folgende Einrichtungen zu ermäßigten Preisen zu nutzen:

  • Jürgen-Fuchs-Bibliothek
  • Freibad Reichenbach im Vogtland
  • Hallenbad

Näheres regeln die Gebührenordnungen der jeweiligen Einrichtungen.

Hinweise

Berechtigter Personenkreis:

  • Empfänger von Wohngeld,
  • Empfänger von SGB II (ALG II) oder SGB XII (Sozialhilfe)
  • Personen mit Anspruch auf Erstattung der Elternbeiträge für einen Kindertagesstättenplatz
  • Behinderte mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 GdB

Der Reichenbacher Sozialpass gilt grundsätzlich nur für ein Kalenderjahr und muss jährlich neu beantragt werden. Bei Wegzug aus der Stadt Reichenbach im Vogtland oder bei Wegfall der Berechtigung ist der Pass nicht mehr gültig und muss bei der zuständigen Stelle abgegeben werden.

Der Pass ist nicht übertragbar, sondern gilt ausschließlich nur für den Inhaber. Für den berechtigten Personenkreis wird auf Antrag für jede Person der Bedarfsgemeinschaft ein Sozialpass ausgestellt.

Erforderliche Unterlagen

  • Bescheid über den Erhalt von Wohngeld,
  • Bescheid über den Bezug von SGB II oder SGB XII,
  • Bescheid über die Erstattung der Elternbeiträge für einen Kindertagesstättenplatz,
  • Bescheinigung über eine Behinderung von mindestens 50 GdB bzw. Schwerbehindertenausweis,
  • Passbild.

Unter Umständen können weitere Unterlagen angefordert werden.

Gebühren

gebührenfrei

Bearbeitungszeit

Nach Vorliegen aller Unterlagen erfolgt die Ausstellung des Sozialpasses in der Regel innerhalb von zwei Wochen.