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zurück zur ÜbersichtSächsische Ehrenamtskarte
Allgemeine Informationen
Eine attraktive Anerkennungsform für bürgerschaftliches Engagement ist die Sächsische Ehrenamtskarte. Mit dieser Karte können Inhaberinnen und Inhaber sachsenweit Vergünstigungen bei verschiedenen Angeboten erhalten, zum Beispiel für den Besuch in Schwimmbädern, Schlössern und Museen.
Die derzeitige 5. Auflage gilt bis zum 31.12.2024.
Eine ausführliche Auflistung aller aktuellen Angebote ist über die Homepage der www.ehrenamt.sachsen.de einzusehen.
In Reichenbach gibt es Vergünstigungen im Reichenbacher Freibad, in der Jürgen-Fuchs-Bibliothek und im Neuberin-Museum.
Vorraussetzungen
Um die Sächsische Ehrenamtskarte beantragen zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Dauer des Engagements vor Antragstellung: mindestens zwei Jahre,
- durchschnittliches Engagement: mindestens drei Stunden wöchentlich,
- Mindestalter: 14 Jahre,
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt: Freistaat Sachsen
- Jugendleiter: Vergabe parallel zur Jugendleitercard
Hinweise
Das ausgefüllte Formular ist anschließend von der Trägerorganisation, für die das Ehrenamt erfolgt, zu bestätigen.
Trägerorganisation kann sein:
- als gemeinnützig anerkannte Vereine, Verbände und Stiftungen
- Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie deren Untergliederungen
- Kirchgemeinden und Religionsgemeinschaften sowie
- Gemeinden, Gemeindeverbänden und Städte
Bearbeitungszeit
Ausstellung erfolgt sofort nach Vorliegen aller Unterlagen.