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Allgemeine Informationen
Der neue deutsche EU-Reisepass ist mit einem kontaktlosen Speicherelement (Chip) ausgestattet, auf dem die personenbezogenen Daten der Inhaberin / des Inhabers einschließlich des Passbilds und zweier Fingerabdrücke gespeichert sind. Dieser Chip gewährleistet zuverlässigen Schutz vor unautorisierten Zugriffen oder Manipulation. Weitere Informationen zum deutschen EU-Reisepass:
Informationen zum deutschen Reisepass
Um in bestimmte Länder ein- und auszureisen ist es notwendig, einen Reisepass mitzuführen.
Vor der Reise sollte darauf geachtet werden, ob der Reisepass noch bzw. lange genug gültig ist. Weitere Informationen zu den Ländern finden sie auf den Internetseiten des auswärtigen Amtes:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörigen
Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten statt der herkömmlichen 32 Seiten ausgestellt werden. Bei Beantragung eines Zweitpasses wird eine Bescheinigung des Arbeitgebers benötigt.
Beim Empfang des Reisepasses muss ein eventuell vorhandener alter Reisepass zur Vernichtung abgegeben werden. Auf Wunsch kann der Reisepass ungültig gemacht und wieder ausgehändigt werden (z.B. als Andenken)
Hinweise
Die Ausstellung eines Reisepasses für Minderjährige bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Der Antrag ist vom gesetzlichen Vertreter zu stellen. Bei gemeinsamen Sorgerecht sind die Unterschriften von beiden gesetzlichen Vertretern erforderlich. Es besteht die Möglichkeit, dass zur Beantragung ein Erziehungsberechtigter und zur Abholung ein Erziehungsberechtigter erscheint. Entsprechende Nachweise über die Sorgerechtsverhältnisse sind vorzulegen.
Das persönliche Erscheinen des Kindes ist immer erforderlich, da dessen Identität geprüft werden muss. Es muss auch unterschreiben, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Reisepasses 10 Jahre oder älter ist. Es ist auch zulässig, dass jüngere Kinder unterschreiben. Weiterhin ist die Aufnahme des Fingerabdruckes bei Kindern ab 6 Jahren erforderlich.
Wichtig! Bitte bachten Sie, dass ab 01.05.2025 ausschließlich digitale Lichtbilder zulässig sind. Sie können das Lichtbild direkt im Bürgerbüro am Fotoaufnahmesystem der Bundesdruckerei erfassen. Die Gebühr beträgt zusätzlich 6,00€. (Ausdrucke sind nicht möglich, das Bild wird auschließlich für die Dokumentenbeantragung verwendet.) Das System leitet Sie selbstständig durch den Vorgang der Bilderfassung, bei Bedarf stehen Ihnen die Mitarbeiter gern zur Verfügung.
Weiterhin sind Fotoaufnahmen von zertifizierten Dienstleistern (z.B. ortsansässige Fotografen oder DM) zulässig. Sie erhalten einen QR-Code, welcher dann von den Mitarbeitern bei der Beantragung des Dokumentes ausgelesen wird. Das Bild wird somit direkt an die Behörde übermittelt. Zusätzlich erhalten Sie bei o.g. Anbietern weiterhin Passbilder in Papierform.
Bei der Aufnahme von Säuglingen, Kleinkindern oder Menschen mit Behinderung ist die Erstellung des Bildes durch professionelle Dienstleister empfehlenswert, da die Möglichkeiten beim Fotoaufnahmesystem begrenzt sind.
Gültigkeit
unter 24 Jahre sechs Jahre gültig
ab 24 Jahre zehn Jahre gültig
Erforderliche Unterlagen
- gültiges Identitätsdokument (der alte Reisepass wenn vorhanden, ansonsten der Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass) Geburtsurkunde bei Erstausstellung
- aktuelles biometrisches Lichtbild in digitaler Form (siehe Hinweise)
- Zusätzlich kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein, zum Beispiel Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde.
Gebühren
Reisepass
70,00 €
unter 24 Jahren 37,50 €
48-Seiten-Reisepass
82,00 €
unter 24 Jahren 59,50 €
Expressreisepass
102,00 €
unter 24 Jahren 69,50 €
48-Seiten-Expressreisepass
114,00 €
unter 24 Jahren 91,50 €
Lichtbilderfassung: zusätzlich 6,00 €
Bearbeitungszeit
drei bis sechs Wochen
Formulare und Onlinefunktionen
Statusabfrage zum beantragten Reisepass
Zustimmungserklärung Sorgeberechtigte
Mit der Statusabfrage können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres beantragten Dokumentes erfahren.