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Förderrichtlinie Kultur, Sport, Soziales

Allgemeine Informationen

Die Stadt Reichenbach im Vogtland gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie finanzielle Zuwendungen mit dem Ziel, sportliche, kulturelle, künstlerische und soziale Vorhaben in ihrem Gemeindegebiet zu unterstützen. Die Vergabe der Zuwendungen erfolgt nach spartenbezogenen Förderschwerpunkten für die Bereiche Kultur, Sport, Soziales.

Hinweise

Zuwendungsempfänger nach Maßgabe dieser Richtlinie können natürliche und juristische Personen sein, wie Interessengruppen, Verbände, Vereine, Einzelpersonen oder konfessionelle Einrichtungen, freie gemeinnützige Träger, Personengruppen, die nicht in erster Linie kommerzielle Zwecke verfolgen.

Die Anträge sind bei der Stadt Reichenbach im Vogtland, Abteilung Schulen/Kultur/Sport/Soziales, Markt 6, 08468 Reichenbach im Vogtland, schriftlich auf den dafür vorgesehenen Formblättern bis spätestens 31.12. für das Folgejahr einzureichen. Für das Zuwendungsjahr 2023 gilt eine verlängerte Antragsfrist bis 31.03.23.