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Eigentumsverhältnisse

Allgemeine Informationen

Kurzbeschreibung der Leistung

Auskunft Eigentumsverhältnisse / Grundbuch:

Auskunft über Eigentum der Stadt, Verfügungsberechtigung der Stadt. Keine Auskunft über Privateigentum. Bei berechtigtem Interesse kann die Stadt dem Eigentümer das Anliegen des Anfragenden übermitteln.

Erforderliche Unterlagen

  • Lagebezeichnung
  • Vorbringen des Interesses