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Allgemeine Informationen
Kurzbeschreibung der Leistung
Auskunft Eigentumsverhältnisse / Grundbuch:
Auskunft über Eigentum der Stadt, Verfügungsberechtigung der Stadt. Keine Auskunft über Privateigentum. Bei berechtigtem Interesse kann die Stadt dem Eigentümer das Anliegen des Anfragenden übermitteln.
Erforderliche Unterlagen
- Lagebezeichnung
- Vorbringen des Interesses