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Anmeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung

Allgemeine Informationen

Wer eine Wohnung bezieht und vorher in einer anderen Stadt oder Gemeinde gemeldet war, hat sich innerhalb von 14 Tagen bei der Meldebehörde des neuen Wohnsitzes anzumelden. 
Innerhalb der gleichen Gemeinde genügt eine Ummeldung. 

Rechtliche Grundlagen

Bundesmeldegesetz (BMG)

Hinweise

Bei der Anmeldung ist eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen. 
Verspätete Anmeldungen bei Überschreitung der Meldefrist von 14 Tagen, können mit einem Verwarngeld oder einem Bußgeld geahndet werden. Bei einer Verletzung der Meldepflicht können sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb, beim Beantragen eines Führungszeugnisses usw. entstehen.
Die Anmeldung ist vom Meldepflichtigen zu unterschreiben. Soll die Anmeldung für einen Dritten erfolgen, ist eine entsprechende Vollmacht im Original vorzulegen.

Bearbeitungszeit

Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet.

Gebühren

gebührenfrei

Formulare & Onlinefunktionen

Wohnungsgeberbescheinigung

Einverständniserklärung Sorgeberechtigten Umzug eines minderjährigen Kindes

Unter den folgenden Links finden Sie das Onlineformular zum gewünschten Vorgang:

Voranmeldung einer Hauptwohnung (Zuzug)

Voranmeldung einer Nebenwohnung

Zum Abschluss des jeweiligen Vorgangs ist Ihr persönliches Erscheinen im Bürgerbüro erforderlich.

Mit dem Vorab übermittelten Daten kann Ihr Anliegen schneller bearbeitet werden.

Bei der Vorsprache informieren Sie den Mitarbeiter über den von Ihnen ausgelösten Onlinevorgang.