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zurück zur ÜbersichtUmmeldung einer Wohnung
Allgemeine Informationen
Wenn Sie innerhalb der Stadt Reichenbach (gilt für Reichenbach mit allen Ortsteilen und Heinsdorfergrund) umziehen, müssen Sie dies innerhalb von 14 Tagen nach Bezug der neuen Wohnung der Meldebehörde mitteilen.
Hinweise
Bitte kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger, beispielsweise bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb, beim Beantragen eines Führungszeugnisses, zu vermeiden.
Eine Unterlassung kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich ziehen.
Das Ummeldungsformular kann für die ganze Familie ausgefüllt werden.
Wenn Ummeldungen für Dritte vorgenommen werden, muss eine Vollmacht im Original vorgelegt werden.
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz (BMG)
Erforderliche Unterlagen
- soweit vorhanden Personalausweis oder Reisepass bzw. Kinderpass
- Wohnungsgeberbescheinigung
Formulare und Onlinefunktionen
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten Umzug mind. Kinder
Zum Abschluss des Vorgangs ist Ihr persönliches Erscheinen im Bürgerbüro erforderlich.
Mit dem Vorab übermittelten Daten kann Ihr Anliegen schneller bearbeitet werden.
Bei der Vorsprache informieren Sie den Mitarbeiter über den von Ihnen ausgelösten Onlinevorgang.
Bearbeitungszeit
Ummeldungen werden sofort bearbeitet.