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Ummeldung einer Wohnung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie innerhalb der Stadt Reichenbach (gilt für Reichenbach mit allen Ortsteilen und Heinsdorfergrund) umziehen, müssen Sie dies innerhalb von 14 Tagen nach Bezug der neuen Wohnung der Meldebehörde mitteilen.

Hinweise

Bitte kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger, beispielsweise bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb, beim Beantragen eines Führungszeugnisses, zu vermeiden.
Eine Unterlassung kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich ziehen.

Das Ummeldungsformular kann für die ganze Familie ausgefüllt werden.
Wenn Ummeldungen für Dritte vorgenommen werden, muss eine Vollmacht im Original vorgelegt werden.

Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz (BMG)

Erforderliche Unterlagen

    • soweit vorhanden Personalausweis oder Reisepass bzw. Kinderpass
    • Wohnungsgeberbescheinigung

    Formulare und Onlinefunktionen

    Wohnungsgeberbescheinigung

    Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten Umzug mind. Kinder

    Voranmeldung eines Umzugs

    Zum Abschluss des Vorgangs ist Ihr persönliches Erscheinen im Bürgerbüro erforderlich.

    Mit dem Vorab übermittelten Daten kann Ihr Anliegen schneller bearbeitet werden.

    Bei der Vorsprache informieren Sie den Mitarbeiter über den von Ihnen ausgelösten Onlinevorgang.

    Bearbeitungszeit

    Ummeldungen werden sofort bearbeitet.