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Abmeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung

Allgemeine Informationen

Eine Wohnung ist nur abzumelden, wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder eine von mehreren Wohnungen, z.B. eine Nebenwohnung, aufgeben ohne eine neue Wohnung zu beziehen. Dies kann maximal eine Woche im Voraus erfolgen.

Die Abmeldung kann bis 14 Tage nach dem Auszug angezeigt werden. Die Abmeldung der Nebenwohnung kann nur bei der Meldebehörde der Hauptwohnung erfolgen.

Hinweise

Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr benötigen die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Die Abmeldung einer Familie kann gemeinsam auf einem Formular erfolgen.

Soll die Abmeldung für einen Dritten erfolgen, ist eine entsprechende Vollmacht im Original vorzulegen.

Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz (BMG)

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass oder entsprechende vorläufige Dokumente

Gebühren

gebührenfrei

Bearbeitungszeit

Wir bearbeiten Ihren Antrag sofort, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Formulare und Onlinefunktionen

Unter den folgenden Links finden Sie das Onlineformular zum gewünschten Vorgang:

Onlineformular zur Vorabmeldung einer Hauptwohnung

Zum Abschluss des Vorgangs ist Ihr persönliches Erscheinen im Bürgerbüro erforderlich.

Mit dem Vorab übermittelten Daten kann Ihr Anliegen schneller bearbeitet werden.

Bei der Vorsprache informieren Sie den Mitarbeiter über den von Ihnen ausgelösten Onlinevorgang.

Onlineformular zur Vorabmeldung einer Nebenwohnung

Der Vorgang ist bei Übermittlung aller erforderlichen Unterlagen ohne persönliches Erscheinen im Bürgerbüro abgeschlossen.

Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung.