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Straßenreinigungssatzung

Allgemeine Informationen

Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes sind zur Abwendung von Gefahren, zur Durchsetzung des Ortsrechtes der Stadt Reichenbach im Vogtland zuständig. Sie sind direkte Ansprechpartner für den Bürger.

Hinweise

Kontrollen der auf die Anlieger übertragenen Pflichten der Reinigung sowie der Winterwartung der Gehwege

Rechtsgrundlagen

§ 51 Abs. 5 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen v. 21.01.1993, geändert durch das Gesetz vom
4. Juli 1994 in Verbindung mit § 4 Sächs. GemO und § 52 SächsStrG

Formulare

Straßenreinigungssatzung der Stadt Reichenbach

Straßenreinigungssatzung der Stadt Reichenbach