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zurück zur ÜbersichtStraßenreinigungssatzung
Allgemeine Informationen
Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes sind zur Abwendung von Gefahren, zur Durchsetzung des Ortsrechtes der Stadt Reichenbach im Vogtland zuständig. Sie sind direkte Ansprechpartner für den Bürger.
Hinweise
Kontrollen der auf die Anlieger übertragenen Pflichten der Reinigung sowie der Winterwartung der Gehwege
Rechtsgrundlagen
§ 51 Abs. 5 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen v. 21.01.1993, geändert durch das Gesetz vom
4. Juli 1994 in Verbindung mit § 4 Sächs. GemO und § 52 SächsStrG
Formulare
Straßenreinigungssatzung der Stadt Reichenbach
Straßenreinigungssatzung der Stadt Reichenbach