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Gewerbezentralregister

Allgemeine Informationen

Auf Antrag erhält jede (natürliche oder juristische) Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerbliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie seine Person oder den Gewerbebetrieb betreffen.

Rechtliche Grundlagen

Justizverwaltungskostenordnung, § 149 Gewerbeordnung

Hinweise

Der Antrag ist persönlich oder durch den gesetzlichen Vertreter beim Bürgerbüro zu stellen, wenn das Unternehmen oder die Betriebsstätte, der Beruf oder die Tätigkeit in Reichenbach im Vogtland ausgeübt wird oder ausgeübt werden soll oder die Person in Reichenbach im Vogtland gemeldet ist.
Die Auskunft selbst wird vom Bundesgerichtshof - Dienststelle Bundeszentralregister 53169 Bonn:  www.bundeszentralregister.de erteilt.
Bei juristischen Personen ist ein Nachweis über die Vertretungsvollmacht zu führen.

Bearbeitungszeit

Zwei bis drei Wochen.

Gebühren

13,00 €

Formulare

Personalausweis oder Reisepass
ggf. Handelsregisterauszug (nur bei Gesellschaften und juristischen Personen), Vollmacht der vertretungsberechtigten Person.

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