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zurück zur ÜbersichtFührungszeugnis
Allgemeine Informationen
Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird gemäß § 30 des Bundeszentralregistergesetztes (BZRG) auf Antrag ein Führungszeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Registers erteilt (Führungszeugnis). Dieses kann für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde erteilt werden. Das Führungszeugnis ist durch die betroffene Person persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei der örtlichen Meldebehörde oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz zu beantragen. Personen, die von der Meldepflicht befreit oder ohne festen Wohnsitz sind, können ihren Führungszeugnisantrag bei der Meldebehörde stellen, in deren Bezirk sie sich gewöhnlich aufhalten.
Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht.
Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt, handelt es sich um ein Privatführungszeugnis.
Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z. B. Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis).
Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen vor allem Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z.B. an Schulen oder im Sportverein). Dieses enthält auch Eintragungen, die in besondere Weise für die Eignungsprüfung für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen von Bedeutung sind.
Ihr Führungszeugnis können Sie schnell, einfach und sicher mit Ihrem Online-Ausweis beantragen. Neben Ihrem aktivierten Online-Ausweis benötigen Sie ein NFC-fähiges Smartphone als Kartenlesegerät sowie eine Software, zum Beispiel die kostenlose AusweisApp2 des Bundes. Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung direkt auf mobilen Endgeräten derzeit noch nicht unterstützt wird.
Hinweise
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
- Bundespersonalausweis oder Reisepass
Anschrift der Behörde
Angabe des Verwendungszweckes oder Geschäftszeichen - Bei der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das "erweiterte Führungszeugnis" verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen
Bearbeitungszeit
Das Bundeszentralregister verschickt die Führungszeugnisse in der Regel innerhalb von vier Wochen.
Gebühren
Die Gebühr beträgt 13,00 € und ist bei der Antragstellung fällig.