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Wohngeld

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als "Mietzuschuss" für Mieter von Wohnraum und als "Lastenzuschuss" für Eigentümer eines selbst genutzten Eigenheims oder einer selbst genutzten Eigentumswohnung gewährt.

Voraussetzungen

Die Empfänger anderer Sozialleistungen (Transferleistungen) sowie die Mitglieder aus deren "Bedarfsgemeinschaft" sind vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn ihre Unterkunftskosten bei der Berechnung der jeweiligen Sozialleistung berücksichtigt worden sind. Für diese Personen werden die Unterkunftskosten vom jeweiligen Träger der Sozialleistung übernommen.

Dies gilt für Empfänger von:

  • Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach einem Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt
  • Asylbewerberleistung
  • Kinder- und Jugendhilfe, wenn im Haushalt ausschließlich Empfänger dieser Leistungen leben
  • Leistungen des Übergangsgeldes und Verletztengeldes in Höhe des Arbeitslosengeldes II
  • Zuschüssen zur Unterkunft für Auszubildende und Studenten

Wenn Sie nicht zu diesem Personenkreis gehören, hängt der Anspruch auf Wohngeld und dessen Höhe von drei Faktoren ab:

  • Zahl der Haushaltsmitglieder
  • Höhe des Gesamteinkommens der Haushaltsmitglieder (Das Gesamteinkommen ist die Summe der Jahreseinkommen der zum Haushalt rechnenden Personen abzüglich bestimmter Frei- und Abzugsbeträge.)
  • Höhe der zu berücksichtigenden Miete beziehungsweise Belastung (Beim Mietzuschuss wird die Miete, beim Lastenzuschuss die finanzielle Belastung bezuschusst.
  • Die Kosten müssen vom Wohnungsinhaber selbst, nicht von einem Dritten, aufgebracht werden. Wohngeld wird stets nur für die angemessenen Wohnkosten geleistet. Die Miete oder Belastung ist deshalb nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag zuschussfähig.)

Hinweise

Wohngeld ist nur auf Antrag möglich.

Rechtsgrundlagen

Wohngeldgesetz (WoGG)

Erforderliche Unterlagen

Ihrem Wohngeldantrag müssen Sie die entsprechenden Nachweise beilegen, wie zum Beispiel:

  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Mietnutzungsvertrag
  • Mietquittungen

Die zuständigen Mitarbeiter beraten Sie gern, da gegebenenfalls weitere Angaben, Erklärungen usw. notwendig sind.

Gebühren

keine

Formulare & Onlinefunktionen

Wohngeldantrag Mietzuschuss

Wohngeldantrag Lastenzuschuss

Wohngeldantrag für Bewohner von Heimen

Anlage Verdienstbescheinigung

Anlage Angaben des Vermieters zum Wohnraum

Mitteilung über Veränderungen zum Wohngeldantrag auf Mietzuschuss/ Lastenzuschuss

Online-Antrag

Antragsteller, die einen Erstantrag auf Wohngeld stellen möchten, können dies online erledigen. Für die Onlineantragsstellung ist ein Amt24 Servicekonto notwendig. Die Registrierung ist unkompliziert. Anschließend erfolgt die Anmeldung über das Serviceportal. Die erforderlichen Nachweise/Unterlagen können hochgeladen werden.

Die Datenfelder sind nach Anleitung auszufüllen. Die Angaben können jederzeit zwischengespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigt werden.

Bitte geben Sie im Feld "Ort angeben" Ihren Wohnort an, Stadt Reichenbach oder Heinsdorfergrund.

Link zu Amt24

Bearbeitungszeit

Wohngeld kann frühestens ab dem Monat der Antragstellung bewilligt werden.

Eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich.

Die Bearbeitungszeit kann bis zu sechs Monate dauern.