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zurück zur ÜbersichtVerstorbene ohne Angehörige
Allgemeine Informationen
Wird ein Sterbefall ohne Angehörige bekannt, ist dieser dem Ordnungsamt zu melden. In seiner Zuständigkeit als Ortspolizeibehörde leitet das Ordnungsamt alle weiteren notwendigen Maßnahmen ein.
Außerhalb der Öffnungszeiten des Ordnungsamtes ist das Polizeirevier Auerbach zu benachrichtigen. Telefon 03744 2550.
Rechtsgrundlagen
§ 68 Abs. 2 Sächsisches Polizeigesetz in Verbindung mit § 10 Abs. 3 Sächsisches Bestattungsgesetz