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Verbrennen von Gartenabfällen

Allgemeine Informationen

Garten- und Pflanzenabfälle dürfen nicht mehr verbrannt werden.
Nach Hinweis des Vogtlandkreises und entsprechenden Presseveröffentlichungen dürfen Garten- und Pflanzenabfälle nicht mehr verbrannt werden.

Die Landesdirektion Sachsen hat auf die Einhaltung der Pflanzenabfallverordnung hingewiesen.

Des weiteren sollte auch die Straßensammlung für Grüngut genutzt werden, die von einem beauftragten Dritten des Vogtlandkreises durchgeführt wird.
Dabei können ohne Gebühren oder Anmeldung gebündelter Baum- und Strauchschnitt, Baumstümpfe und -stämme mit einer Länge von maximal 2 Metern und einem Durchmesser von maximal 20 Zentimetern abgegeben werden.
Loses Grüngut oder Grüngut in Säcken wird nicht entsorgt.

Rechtsgrundlagen

Sächsische Pflanzenabfallverordnung (PflanzAbfV)