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Vaterschaftsanerkennung

Allgemeine Informationen

Die Vaterschaftsanerkennung zu einem Kind kann in jedem Standesamt oder Jugendamt erklärt und beurkundet werden. Sollte gleichzeitig auch die gemeinsame Sorge der Kindeseltern begründet werden, kann die Erklärung nur bei den Jugendämtern erfolgen. Die Erklärungen sind bereits zum ungeborenen Kind möglich.

Rechtsgrundlagen

 § 44 Personenstandsgesetz (PStG) sowie §§ 1594 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Hinweise

Die Standesbeamtinnen beraten Sie gern.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis bzw. Reisepass der Anerkennenden
  • Geburtsurkunde vom Kind
  • Geburtsurkunde des Kindesvaters
  • Nachweis über den Familienstand der Kindesmutter
  • Geburtsurkunde bei Ledigen
  • Eheurkunde und Nachweis der Auflösung der Ehe bei Geschiedenen und Verwitweten durch rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Partners