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zurück zur ÜbersichtSterbefall im Ausland
Allgemeine Informationen
Ist ein Deutscher im Ausland verstorben, so kann der Personenstandsfall auf Antrag im Sterberegister beurkundet werden.
Rechtsgrundlagen
§§ 36 Personenstandsgesetz (PStG)
Hinweise
Die Standesbeamtinnen beraten Sie gern.