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Sterbefall im Ausland

Allgemeine Informationen

Ist ein Deutscher im Ausland verstorben, so kann der Personenstandsfall auf Antrag im Sterberegister beurkundet werden.

Rechtsgrundlagen

§§ 36 Personenstandsgesetz (PStG)

Hinweise

Die Standesbeamtinnen beraten Sie gern.