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Stellplatzablösung

Bauherrn sind in Verbindung mit neu zu errichtenden Gebäuden verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen zu schaffen, um öffentliche Verkehrsflächen durch parkende PKW zu entlasten. In Fällen in denen die Schaffung dieser geforderten Stellplätze nicht möglich ist, besteht die Möglichkeit der Ablösung von der Stellplatzpflicht durch die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages an die Stadt.         

Eine Satzung regelt die Gebiete und die Höhe der Ablösung sowie die Anforderungen an die Gestaltung der Stellplätze.