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Statuswechsel Ihrer Wohnung (Hauptwohnung/Nebenwohnung)

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Ihre Hauptwohnung in eine Nebenwohnung ändern oder umgekehrt, nehmen Sie einen Statuswechsel vor. Dieser Statuswechsel ist nur am Ort der neuen Hauptwohnung möglich.

Wenn Sie einen neuen Hauptwohnsitz anmelden, können Sie gleichzeitig Ihren bisherigen Hauptwohnsitz abmelden oder in einen Nebenwohnsitz umwandeln.

Die Hauptwohnung befindet sich an dem Ort, an dem Sie sich überwiegend aufhalten. Bei Verheirateten gilt die Familienwohnung als Hauptwohnung.

Hinweise

Der Statuswechsel muss nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug erfolgen.

Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz (BMG)

erforderliche Unterlagen

Personalausweis und/oder Reisepass

Formulare und Onlinefunktionen

Statuswechsel beantragen

Zum Abschluss des jeweiligen Vorgangs ist Ihr persönliches Erscheinen im Bürgerbüro erforderlich.

Mit dem Vorab übermittelten Daten kann Ihr Anliegen schneller bearbeitet werden.

Bei der Vorsprache informieren Sie den Mitarbeiter über den von Ihnen ausgelösten Onlinevorgang.