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Sanierungsrechtliche Genehmigung § 144 BauGB

Allgemeine Informationen

Der schriftlichen Genehmigung der Stadt Reichenbach im Vogtland im Geltungsbereich der Sanierungssatzungen Reichenbach und Mylau

Reichenbach - "Sanierungsgebiet 1 (Stadtzentrum)"

Mylau - "Stadtkern" 

bedürfen Rückbau, Änderung, Errichtung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen gemäß § 144 BauGB.

Rechtsgrundlagen

§ 144 Baugesetzbuch (BauGB)

Hinweise

Bitte nutzen Sie zur Beantragung dieser Genehmigung das unten bezeichnete Formular.

Gebühren

In der Regel fallen Gebühren in Höhe von 25,00 € an.