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zurück zur ÜbersichtSanierungsrechtliche Genehmigung § 144 BauGB
Allgemeine Informationen
Der schriftlichen Genehmigung der Stadt Reichenbach im Vogtland im Geltungsbereich der Sanierungssatzungen Reichenbach und Mylau
Reichenbach - "Sanierungsgebiet 1 (Stadtzentrum)"
Mylau - "Stadtkern"
bedürfen Rückbau, Änderung, Errichtung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen gemäß § 144 BauGB.
Rechtsgrundlagen
§ 144 Baugesetzbuch (BauGB)
Hinweise
Bitte nutzen Sie zur Beantragung dieser Genehmigung das unten bezeichnete Formular.
Gebühren
In der Regel fallen Gebühren in Höhe von 25,00 € an.