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Sächsische Ehrenamtskarte

Allgemeine Informationen

Eine attraktive Möglichkeit der Wertschätzung für bürgerschaftliches Engagement ist seit vielen Jahren die Sächsische Ehrenamtskarte. Zahlreiche Vergünstigungsanbieter beteiligen sich am Programm »Sächsische Ehrenamtskarte« und eröffnen den Inhaberinnen und Inhabern der Karte verschiedene Vorteile, zum Beispiel beim Besuch von öffentlichen Einrichtungen wie Museen, Burgen, Schwimmbädern oder beim Nutzen von sonstigen Rabatten und Angeboten.

Die derzeitige 6. Auflage gilt bis zum 31.12.2027.

Bald wird die Sächsische Ehrenamtskarte auch digital genutzt werden können. Derzeit befindet sich eine neue App in der Erprobungsphase, die es ermöglichen wird, Vergünstigungen schnell zu finden, Angebote in der Nähe zu entdecken und die Karte direkt auf dem Smartphone vorzuzeigen.

Eine ausführliche Auflistung aller aktuellen Angebote ist über die Homepage der www.ehrenamt.sachsen.de einzusehen.

In Reichenbach gibt es Vergünstigungen im Reichenbacher Freibad, in der Jürgen-Fuchs-Bibliothek und im Neuberin-Museum.

Vorraussetzungen

Um die Sächsische Ehrenamtskarte beantragen zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Dauer des Engagements vor Antragstellung: mindestens zwei Jahre,
  • durchschnittliches Engagement: mindestens drei Stunden wöchentlich,
  • Mindestalter: 14 Jahre,
  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt: Freistaat Sachsen
  • Jugendleiter: Vergabe parallel zur Jugendleitercard

Hinweise

Das ausgefüllte Formular ist anschließend von der Trägerorganisation, für die das Ehrenamt erfolgt, zu bestätigen.

Trägerorganisation kann sein:

  • als gemeinnützig anerkannte Vereine, Verbände und Stiftungen
  • Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie deren Untergliederungen
  • Kirchgemeinden und Religionsgemeinschaften sowie
  • Gemeinden, Gemeindeverbänden und Städte

Bearbeitungszeit

Ausstellung erfolgt sofort nach Vorliegen aller Unterlagen.