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zurück zur ÜbersichtRangrücktritt im Grundbuch
Allgemeine Informationen
Zur Eintrag eines Rangrücktritts (schuldrechtliche Vereinbarung) im Grundbuch bedarf es der Antragstellung durch einen Notar. Die Bearbeitung ist gebührenpflichtig.
Rechtsgrundlagen
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)