Bürgerservice A - Z

Sachsens Service-Portal - Amt 24

zurück zur Übersicht

Rangrücktritt im Grundbuch

Allgemeine Informationen

Zur Eintrag eines Rangrücktritts (schuldrechtliche Vereinbarung) im Grundbuch bedarf es der Antragstellung durch einen Notar. Die Bearbeitung ist gebührenpflichtig.

Rechtsgrundlagen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)