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Sachsens Service-Portal - Amt 24
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Allgemeine Informationen
Welche stadteigenen Objekte und Gewerbeflächen gemietet werden können, erfragen Sie bitte bei den zuständigen Mitarbeitern.
Rechtsgrundlagen
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Gebühren
Die Gebühr für die Erstellung des Mietvertrages (Standardvertrag 4 Seiten) beträgt 17,15 Euro.
Erforderliche Unterlagen
Bitte reichen Sie einen formlosen Antrag mit Angabe des Objektes, der Nutzungszeit und des Nutzungszweckes ein.