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Allgemeine Informationen
Die Stadt Reichenbach verfügt aktuell nicht über einen anerkannten Mietspiegel gemäß § 558 c BGB.
Informationen zu ortsüblichen Mieten können in ortsansässigen Immobilienbüros oder bei Haus&Grund Reichenbach e.V. erfragt werden.
Rechtliche Grundlagen
Bürgerliches Gesetzbuch