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zurück zur ÜbersichtLebenspartnerschaft im Ausland
Allgemeine Informationen
Hat ein Deutscher im Ausland eine Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes begründet, so kann die Lebenspartnerschaft auf Antrag im Lebenspartnerschaftsregister des Wohnortstandesamtes des Antragstellers begründet werden.
Hinweise
Die Standesbeamtinnen beraten Sie gern.
Rechtsgrundlagen
§ 34 Personenstandsgesetz (PStG)