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Lebenspartnerschaft im Ausland

Allgemeine Informationen

Hat ein Deutscher im Ausland eine Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes begründet, so kann die Lebenspartnerschaft auf Antrag im Lebenspartnerschaftsregister des Wohnortstandesamtes des Antragstellers begründet werden.

Hinweise

Die Standesbeamtinnen beraten Sie gern.

Rechtsgrundlagen

§ 34 Personenstandsgesetz (PStG)