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Grundstücksankäufe und -verkäufe

Allgemeine Informationen

Die Stadt verkauft nicht benötigte stadteigene Immobilien zum Verkehrswert.
Der Verkehrswert wird durch ein amtliches Gutachten ermittelt, welches vom Erwerber unabhängig vom Zustandekommen eines Kaufvertrages zu bezahlen ist.
Die Stadt erwirbt zur Aufgabenerfüllung benötigte Immobilien von privaten Grundstückseigentümern, z.B. Verkehrsflächen.
Der Ankaufspreis wird durch Stadtratsbeschluss oder Gutachten festgelegt.
An- und Verkäufe werden vom Notar beurkundet und bedingen einen Stadtratsbeschluss.

Rechtsgrundlagen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Erforderliche Unterlagen / Formulare

Formloser Antrag für das Grundstück unter Angabe der genauen Lage bzw. Flurstücksbezeichnung und Nutzungszweck.